Volkswirtschaft gestalten, Schulbuch

237 Europäische Wirtschaft weitreichende Mitwirkungs- rechte des Europäischen Parla- ments. Entscheidungen, die eine ver- stärkte Zusammenarbeit be- treffen, werden vom gesamten Kommissionskollegium und von allen Mitgliedern des Eu- ropäischen Parlaments getrof- fen. Ausgehend von einem su- pranationalen Verständnis beider Organe, wird nicht zwi- schen Vertretern der an einer verstärkten Zusammenarbeit teilnehmenden bzw. nicht teil- nehmenden Staaten unter- schieden. Bei Entscheidungen auf Ministerebene, die grund- sätzlich mit Mehrheit gefällt werden, sind dagegen nur die- jenigen mitgliedstaatlichen Vertreter stimmberechtigt, die an einer verstärkten Zusam- menarbeit partizipieren. Der offene Gravitationsraum zieht weitere EU-Mitgliedstaa- ten in seinen Bann. Auf der Grundlage vorab definierter Kriterien können sich alle Uni- onsmitglieder einer verstärk- ten Zusammenarbeit anschlie- ßen, auch wenn sie anfänglich dazu entweder nicht willens oder nicht fähig waren. Die Kommission wacht darüber, dass jeder Mitgliedstaat sich auf der Grundlage eines vorab festgelegten Verfahrens einer verstärkten Zusammenarbeit anschließen kann. Der Erwei- terungsprozess der EU kon- zentriert sich auf die Balkan- staaten sowie die beitritts- willigen Mitglieder des Euro- päischenWirtschaftsraums und die Schweiz. Darüber hinaus ermöglicht die anhaltende In- tegrationsdynamik in der Uni- on die frühzeitige Anbindung von Nicht-EU-Staaten an ein- zelne Politikbereiche unter- halb einer EU-Vollmitglied- schaft. Das Prinzip der Diffe- renzierung wird dazu genutzt, um Drittstaaten an der Peri- pherie Europas, die auf abseh- bare Zeit keine Vollmitglied- schaft anstreben oder aus poli- tischen beziehungsweise öko- nomischen Gründen nicht erreichen können, durch ver- stärkte Partizipationsmöglich- keiten an bestimmten Gemein- schaftsprojekten zu beteiligen. Zu den Feldern einer funktio- nalen Zusammenarbeit gehö- ren die Handels-, Energie-, Bil- dungs-, Umwelt- oder Infra- strukturpolitik. Diese Zusammenarbeit mit Nicht-Mitgliedstaaten wird un- ter das institutionelle Dach ei- ner Europäischen Stabilitäts- und Wachstumsgemeinschaft (ESW) gestellt, in der die EU und die an der Kooperation beteiligten Staaten gleichbe- rechtigte Mitglieder sind. Im Ergebnis reduziert diese Form der institutionellen und funk- tional ausgerichteten Anbin- dung den Beitrittsdruck auf die EU und stabilisiert gleich- zeitig das regionale Umfeld der Union. Die ESW federt ei- nerseits den von der Europäi- schen Union ausgehenden Ma- gnetismus gegenüber ihrer Nachbarschaft ab und füllt an- dererseits ein machtpolitisches Vakuum an der Peripherie des Kontinents. Supermacht Europa Methode Monnet Geschlossenes Kerneuropa Titanic „Integrationstiefe“ Legende: „Integrationsreichweite“ = Anzahl der beteiligten Staaten „Integrationstiefe“ = Anzahl der vergemeinschafteten Politikfelder Szenarienübersicht „Integrationsreichweite“ Offener Gravitationsraum Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verl gs öbv

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