Volkswirtschaft gestalten, Schulbuch

224 5 Landwirtschafts- und Integrationspolitik Bearbeiten Sie dieses Kapitel und Sie können Ú zwischen positiver und negativer Integrationspolitik unterscheiden, Ú die weitere EU-Erweiterungspolitik skizzieren, Ú über die Diskussion um den Beitritt der Türkei reflektieren. 5.1 Landwirtschaft und Fischerei Trotz ihrer vergleichsweise geringen Beiträge zum BIP der EU hat die Agrarpolitik seit den Römischen Verträgen 1957 eine herausragende Bedeutung erlangt. Die Agrarmarktordnungen der EU streben Preissicherheit (Vermeidung von Preisschwankungen), die Erhöhung der landwirtschaftlichen Produk- tivität und für die Produzenten (Bauern und Bäuerinnen) einen angemessenen Lebensunterhalt an. Sie wollen für die Verbraucher/innen eine stabile Versorgung zu angemessenen Preisen sichern. Garantiepreise für die Erzeuger/innen führten zu Produktionsüberschüssen (u. a. Milchseen, Butter- berge). Der Abbau der Subventionen scheiterte am Einstimmigkeitsprinzip im Ministerrat und an den bäuer- lichen Protesten. Langsam werden die Subventionen abgebaut bzw. umgeschichtet (Stichwort: Stillle- gungsprämien). 5.2 Positive und negative Integrationspolitik Der EWG-Vertrag von 1957 sah vor, dass unterschiedliche nationale Normen durch eine „Angleichung der Rechtsvorschriften“ („positive Integration“) ersetzt werden sollten. Das sollte zu einer schrittweisen Angleichung der Wirtschaftspolitik in den Mitglieds- ländern führen. Seit Ende der 1990er Jahre wurde diese Angleichungspolitik durch die „negative Integration“ ersetzt. Sinn dieser neuen Wirtschaftspolitik ist, dass Normen nicht vereinheitlicht, sondern gegenseitig anerkannt werden. Ein Produkt oder eine Dienstleistung, das bzw. die in einem EU-Land hergestellt und zugelassen wurde, darf automatisch in jedem anderen EU-Land auf den Markt kommen. Dieser Grundsatz des „europäischen Passes“ wird „Herkunftslandprinzip“ genannt. Der Vertrag von Lissabon reformierte das politische System der EU. Durch den Vertrag von Lissabon wurden 2007 die „drei Säulen“ aufge- löst, indem die Worte „Europäische Gemeinschaft“ durchgängig durch „Europäische Union“ ersetzt wurden (der frühere Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde zum Vertrag über die Arbeits- weise der Europäischen Union). Die EU hat nun die Rechtspersönlich- keit der EG übernommen. Zu den Änderungen zählen u. a.: Ú Die Rechte des EU-Parlaments werden gestärkt, was zu einer Stärkung der demokratischen Legiti- mation der EU beiträgt. Ú Die Koordinationsmechanismen werden ausgebaut, Ú die Vetomöglichkeiten einzelner Mitgliedstaaten bei Abstimmungen reduziert, damit die EU nach der Osterweiterung handlungsfähig bleibt. Ú Das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates und einer „Außenministerin“ wird eingeführt. Ú Die Zuständigkeiten der EU werden deutlicher definiert. Ú Der Mechanismus der verstärkten Zusammenarbeit einzelner Mitgliedstaaten wird institutionali- siert. Ú Die Europäische Bürgerinitiative wird eingeführt. Ú Die EU-Beitrittskriterien werden verschärft. Ú Der freiwillige Austritt von Mitgliedstaaten aus der EU wird geregelt. KOMPETENZEN Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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