Volkswirtschaft gestalten, Schulbuch

223 Europäische Wirtschaft freier Warenverkehr Ú Wegfall von Grenzkontrollen Ú Harmonisierung oder gegen- seitige Anerkennung von Nor- men und Vorschriften Ú Steuerharmonisierung Das Wesen des freien Warenver- kehrs liegt in der Beseitigung und Verhütung von Handelshemmnis- sen. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen von Unterneh- men sowie der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sind mit den Prinzipien des freien Wa- renverkehrs unvereinbar. Verboten sind auch staatliche Prak- tiken, die den freien Warenver- kehr behindern. Die Grundfreiheit basiert auf dem gegenseitigen Vertrauen in die Qualität der Pro- dukte und die geltenden Rechts- vorschriften der Mitgliedsländer. Solange für Waren keine gemein- samen Normen innerhalb des Bin- nenmarktes festgelegt werden, ist jedes Produkt, das gemäß den nati- onalen Vorschriften eines Mitglieds- landes hergestellt wurde, auch auf den Märkten der anderen Staaten zuzulassen. Für Ausnahmen müssen Rechtfertigungsgründe (Gesundheits-, Konsumenten-, Umweltschutz etc.) nachgewiesen werden. freier Kapitalverkehr Ú Liberalisierung der Finanz- dienste Ú Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufsicht Ú Öffnung der Transport- und Telekommunikationsmärkte Für die Verwirklichung des Binnen- marktes ist die Freizügigkeit des Geld- und Kapitalverkehrs eine der wichtigsten Voraussetzungen. Ein ungehinderter Austausch von Wa- ren und Dienstleistungen kann auf Dauer ohne die freie Verfügbarkeit von Kapital nicht gewährleistet werden. Ziel ist die gänzliche Be- seitigung bestehender Behinde- rungen im Bereich der Finanz- dienstleistungen im Banken- und Versicherungswesen. Der Kapitalverkehr wird völlig libera- lisiert. Der daraus resultierende ver- stärkte Wettbewerb wird zu besseren Konditionen für den Konsumenten bzw. die Konsumentin führen. ARBEITSAUFGABE 8: Binnenmarkt Was haben die vier Grundfreiheiten mit Ihnen zu tun? Bringen Sie Beispiele. freier Personenverkehr: freier Dienstleistungsverkehr: freier Warenverkehr: freier Kapitalverkehr: Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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