Volkswirtschaft gestalten, Schulbuch

222 Die vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes Die vier Grundfreiheiten bauen auf dem Diskriminierungsverbot, einem grundlegenden Prinzip des Gemeinschaftsrechts, auf. In den Gründungsverträgen ist es als allgemeines Verbot von Differenzie- rungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit definiert und gilt für alle Staatsangehörigen (natürliche und juristische Personen) innerhalb der EU bzw. des EWR. Ohne das Diskriminierungsverbot wäre die Verwirklichung der Grundfreiheiten nicht möglich. Die vier Freiheiten ermöglichen die freie Zirkulation von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Freier Personenverkehr Freier Dienstleistungs- verkehr Freier Warenverkehr Freier Kapitalverkehr Die vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes freier Personenverkehr Ú Wegfall von Grenzkontrollen Ú Niederlassungs- und Beschäf- tigungsfreiheit für EU-Bürger/ innen Ú Harmonisierung der Einreise-, Asyl-, Waffen- und Drogenge- setze Ú verstärkte Außenkontrolle Dieses Grundprinzip lässt sich in die Niederlassungsfreiheit für Selbst- ständige sowie in die Freizügig- keit für Arbeitnehmer/innen der Mitgliedstaaten untergliedern. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer/ innen bedeutet, dass jede/r EWR-/ EU-Bürger/in das Recht hat, in je- dem Mitgliedstaat einer unselbst- ständigen Tätigkeit nachzugehen, ohne eine Arbeitsbewilligung zu benötigen. Damit verbunden ist auch das Recht auf permanenten Aufenthalt und freien Zugang zu den Bildungseinrichtungen aller EWR-/EU-Staaten. Die Arbeitnehmer/innen, die von der Freizügigkeit Gebrauch ma- chen, sind in Hinblick auf die gel- tenden Arbeitsbedingungen, die sozialen und steuerlichen Vergüns- tigungen gleichberechtigt (Stich- wort: Diskriminierungsverbot). freier Dienstleistungsverkehr Ú größere Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen Ú Schritt zu einem gemeinsa- men Markt für Finanzleistun- gen Ú Liberalisierung des Wertpa- pierverkehrs DieDienstleistungsfreiheit gewährt Personen oder Unternehmen das Recht, von einem Mitgliedstaat aus grenzüberschreitend eine Dienst- leistung in einem anderen Mit- gliedstaat anzubieten, ohne sich dort niederzulassen. Dienstleistungen im Sinne des EU- Rechts sind zeitlich begrenzte Tä- tigkeiten, die von natürlichen oder juristischen Personen gegen Ent- gelt erbracht werden. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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