Volkswirtschaft gestalten, Schulbuch

206 4.6 Normative Besteuerungsprinzipien Fiskalisch-budgetäre Grundsätze Ú Die Steuererträge sollen die für die Erfüllung staatlicher Aufgaben erforderlichen Mittel be- reitstellen und den Notwendigkeiten entspre- chend angepasst werden können (Steige- rungsfähigkeit). Ú Erhaltung der Effizienz: Ein Steuersystem soll- te Leistungsanreize erhalten. In diesem Zusammenhang wird in Lehrbü- chern die „Laffer-Kurve“ erwähnt (siehe dazu Ideengeschichte – Angebotsorientierte Öko- nomie), der zufolge das Steueraufkommen mit dem Steuersatz erst steigt und ab einem bestimmten Punkt wieder sinkt. Wenn man also auf der rechten Seite dieses Hügels wäre, könnte das Steueraufkommen durch Steuer- senkungen erhöht werden. Die erforderliche Diagnose ist jedoch mit großer Unsicherheit behaftet, wie die fehlgeschlagenen Experi- mente der Reagan-Ära in den USA zeigten. Wirtschaftspolitische Grundsätze Ú Aktive und passive Steuerflexibilität – wirtschaftspolitische Einsetzbarkeit über diskretionäre Maß- nahmen (aktiv) oder automatische Stabilisatoren (passiv) Ú Wachstumspolitische Ausrichtung Ú Grundsatz der Steuerneutralität, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden Steuerrechtliche und steuertechnische Grundsätze Ú Das Steuersystem soll keine Widersprüche enthalten. Ú Administrative Effizienz: Die Besteuerung soll transparent und praktikabel sein. Sowohl die Verwal- tungs- und Erhebungskosten einer Steuer für den Staat als auch der Aufwand für den Steuerzahler bzw. die Steuerzahlerin sollten möglichst gering sein. Es existiert ein gewisses Spannungsverhält- nis zwischen der Komplexität der Steuergesetzgebung (Anzahl der verfolgten Ziele) und der Ein- fachheit und Effizienz der Steuererhebung. Ethisch-sozialpolitische Grundsätze Ú Alle Steuerpflichtigen sollten in gleicher Weise besteuert werden (keine Standesprivilegien). Ú Personen in gleichen steuerlich relevanten Verhältnissen sollten gleich besteuert werden. Ú Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung (ein Steuersystem sollte „gerecht“ gestaltet sein). Wie genau Gerechtigkeit festzulegen ist, um ein Steuersystem daran zu messen, darüber ge- hen die Meinungen auseinander. Horizontale und vertikale Gerechtigkeit Eine grundlegende Unterscheidung ist jene zwischen horizontaler und vertikaler Gerechtigkeit: Horizontale Gerechtigkeit vergleicht Personen, die vor einer staatlichen Maßnahme gleichgestellt sind. Es ist dies die Vorstellung, dass Gleiche gleich zu besteuern sind (etwa, dass für gleich hohes Einkommen gleich viel Steuern zu zahlen sind). Vertikale Gerechtigkeit meint, dass Verschiedene unterschiedlich behandelt werden sollen. Auf das Steuersystem übertragen heißt das, dass sich Unterschiede der Steuerträger/innen im Steuersystem widerspiegeln. Zwei Prinzipien sind hier essentiell: Ú Leistungsfähigkeitsprinzip: Jeder sollte seiner Leistungsfähigkeit entsprechend besteuert werden. Ú Äquivalenzprinzip – Entsprechung zwischen vom Staat empfangenen Leistungen und der Steuer- leistung: Diejenigen, die mehr Leistungen des Staates in Anspruch nehmen, sollen auch mehr Steu- ern bezahlen. Steuersatz 100% Lafferkurve Steueraufkommen Lafferkurve Steuer kom en Steu tz 0% Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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