Volkswirtschaft gestalten, Schulbuch

204 4.4 Eckpunkte des österreichischen Steuersystems Das österreichische Steuersystem ist, was die Einhebung der Abgaben betrifft, im Wesentlichen ein zentralistisches System. Der überwiegende Teil der Steuern und Abgaben wird vom Bund eingehoben (Bruttoabgabenerfolg). Der Großteil dieser Abgaben sind gemeinschaftliche Bundesabgaben, die über den im Nationalrat beschlossenen Finanzausgleich auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt wer- den. (Vor dieser Aufteilung fließen Steueranteile noch an diverse Fonds, wie z. B. den Familienlasten- ausgleichsfonds). Die Bundesländer , die wenige eigene Abgaben aufweisen und zum größten Teil auf den Finanz- ausgleich angewiesen sind, ha- ben zwar ein eigenes Abgaben- findungsrecht, wobei aber der Bund ein Einspruchsrecht gegen die Einhebung von Zuschlägen und gleichartigen Abgaben hat. (Die letzte Steuer, die von eini- gen Ländern eingeführt wurde: Zweitwohnsitzabgabe.) Die Gemeinden haben außer bei Gebühren und Beiträgen kein Abgabenfindungsrecht. Ihre Steuern sind bundesgesetzlich geregelt. Die wichtigsten sind die Grundsteuer und die Kommunalabgabe. Zum größten Teil finanzieren sie sich aber über die „Ertragsanteile“ aus dem Finanzausgleich, der in der Form eines Bundesgesetzes für eine Periode von 4 bis 6 Jahren vom Nationalrat beschlossen wird. 4.5 Die wichtigsten Bundesabgaben Die österreichischen Bundesabgaben (brutto, d. h. vor Finanzausgleich und Überweisung des EU-Mit- gliedsbeitrags) werden üblicherweise unterteilt in die Ú Einkommen- und Vermögensteuern (Lohn- steuer, veranlagte Einkommensteuer, Kör- perschaftsteuer, Kapitalertragsteuern u. a.) Ú Umsatzsteuern (derzeit nur die Mehrwert- steuer) Ú Verbrauchsteuern (Mineralölsteuer, Tabak- steuer, Biersteuer und Alkoholabgabe u. a.) Ú Verkehrssteuern (z. B. Versicherungssteuer, Normverbrauchsabgabe, Energiesteuer, Kraft- fahrzeugsteuer u. a.) Ú Aus- und Einfuhrabgaben (Zölle) bzw. Ú Gebühren (Stempel- und Rechtsgebühren, Bundesverwaltungsabgaben) Auf Umsatzsteuer, Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer und Körperschaftsteuer entfallen rund 4/5 des gesamten „Bruttoabgabenerfolgs des Bundes“ (so die offizielle Bezeichnung). Abgaben- und Steuerquote Den Anteil der Steuern und Sozialbeiträge am Bruttoinlandsprodukt (BIP) nennt man Abgabenquote. Die reine Steuerbelastung am BIP nennt man volkswirtschaftliche Steuerquote. Hinsichtlich der Abga- benquote liegt Österreich im obersten Drittel der Industrieländer. Grund dafür ist der in Österreich sehr weit ausgebaute Sozialstaat. Das enge soziale Netz und die gut ausgebaute Infrastruktur haben ihren Preis. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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