Volkswirtschaft gestalten, Schulbuch

196 3.7 Bedeutung öffentlicher Güter Güterarten nach Ausschließbarkeit und Rivalität Rivalität/Konkurrenzprinzip Ja Nein Ausschlussprinzip Ja Privates Gut Ú Brot Ú Kleidung Ú Maschinen Ú gebührenpflichtige Straße mit Stau Natürliches Monopol Ú Kabelfernsehen Ú Stromleitungsnetz Ú Schienennetz Ú gebührenpflichtige Straße ohne Stau Nein Allmendegut (unreines öffentliches Gut) Ú Fische im Meer Ú Umwelt Ú öffentliche Straße mit Stau Öffentliches Gut Ú Sauerstoff Ú Landesverteidigung Ú Wissen Ú öffentliche Straße ohne Stau Bei der Bereitstellung öffentlicher Güter spielt der Staat eine entscheidende Rolle. Öffentliche Güter werden durch folgende Prinzipien von Marktgütern abgegrenzt: Ú Prinzip der Nicht-Rivalität: Im Gegensatz zu privaten Gütern, die nur von einer Person konsumiert werden können, besteht für öffentliche Güter keine Rivalität im Konsum: Sie können von mehreren Individuen konsumiert werden, ohne dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen würden. Ú Prinzip der Nicht-Ausschließbarkeit: Bei privaten Gütern ist es möglich, Individuen vom Gebrauch dieser Güter auszuschließen, außer sie sind bereit, für deren Nutzung zu bezahlen. Bei öffentlichen Gütern ist der Ausschluss Einzelner vom Konsum technisch nicht möglich bzw. ökonomisch nicht sinnvoll – es entwickelt sich daher kein Marktpreis (z. B. kann die Straßenbeleuchtung nicht nur für einige Bürgerinnen und Bürger aufgedreht werden). Ú Prinzip der Nicht-Zurückweisbarkeit: Die Bereitstellung eines öffentlichen Gutes kann ein Individu- um nicht zurückweisen. Es besteht daher eine Art Zwangsnachfrage (Bsp.: Militärische Landesver- teidigung schützt alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen). Ú Meritorische Güter sind Güter, deren Bereitstellung einen größeren Nutzen stiftet als ihnen private Individuen zuerkennen (z. B. Bildung, Anschnallpflicht). Staatliches Handeln in diesem Bereich wird durch Marktversagen eines unregulierten Marktes begründet. Eigentliche öffentliche Güter sind durch Kollektivkonsum (keine individuelle Zurechenbarkeit) gekennzeichnet und fallen in den Be- reich staatlicher Kernkompetenz (z. B. Landesverteidigung, Justizwesen). 3.8 EU-Budget- und Finanzpolitik Die politischen Prioritäten der Union werden finanztechnisch mittels eines mehrjährigen Ausgaben- plans, dem sog. Finanzrahmen, umgesetzt. Der derzeitige Finanzrahmen umfasst den Zeitraum 2014 bis 2020 und setzt Schwerpunkte in den Bereichen Strukturpolitik und Landwirtschaft (siehe Tabelle). EU-Finanzrahmen 2014-2020 EU-Budget für 2014–2020 Euro in Mrd. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung davon für Wachstum und Beschäftigung (Forschung und Technologie) davon für wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion (Strukturpolitik) 450,763 125,614 325,149 Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen (Landwirtschaft) davon marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen 373,179 277,851 Sicherheit und Unionsbürgerschaft 15,686 Europa in der Welt (Außenpolitik) 58,704 Verwaltung 61,629 Ausgleichsbeträge (Beitrittsländer) 27 Gesamt 959,988 Video EU-Finanzrahmen np9695 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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