Volkswirtschaft gestalten, Schulbuch

191 Wirtschafts- & Konjunkturpolitik 6: bestätigt korrekten Vollzug des abgelaufenen Budgets 3: bewilligt BFRG und BFG 4: Gebarungsvollzug unter Beachtung des BFRG und BFG 5: prüft die Verwaltung und erstellt Bundes- rechnungsabschluss 2: beschließt den vom Bundesminister für Finanzen erstellten Entwurf des BFG für das kommende Jahr 1: beschließt den vom Bundesminister für Finanzen erstellten Entwurf des BFG für die nächsten 4 Jahre Bundesregierung National- rat Minister Rechnungshof Der österreichische Budgetkreislauf Quelle: Bundesministerium für Finanzen Den größten Einnahmeposten des Budgets bilden die Steuereinnahmen. Von diesen Bruttoeinnah- men fallen dem Bund etwa drei Fünftel, den Ländern, Gemeinden und öffentlichen Fonds zwei Fünftel der Gesamtsumme zu. Aufgrund des Finanzverfassungsgesetzes 1948 ist der Bund hinsichtlich der „gemeinschaftlichen“ Bundesabgaben (die aufkommensstärksten sind: die Umsatzsteuer, die Lohn- steuer, die Körperschaftsteuer und die veranlagte Einkommensteuer) verpflichtet, in einem gewissen Verhältnis die Einnahmen zu teilen (Stichworte: Finanzhoheit und Steuereinnahmen). Neben dem Bundessteueranteil stehen aber dem Bund auch die steuerähnlichen Einnahmen (Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Arbeitslosenversicherungsbeiträge, beide zweckgebunden) und der Sammelposten der „sonstigen Einnahmen“ (z. B. Rücklagenentnahmen, Privatisierungserlöse, Di- videnden, Gewinnabfuhr der Österreichischen Nationalbank) zur Verfügung. Da die Bundesbetriebe (die größten waren Post und ÖBB) nunmehr alle ausgegliedert sind, gibt es außer etwaigen Dividen- den keine Budgeteinnahmen aus Bundesbetrieben mehr. Wenn der Einnahmenrahmen des Bundes- budgets den Ausgabenrahmen beitragsmäßig nicht erreicht, muss diese Differenz durch Kreditauf- nahmen gedeckt werden. (Dies ist im Bundeshaushaltsgesetz geregelt.) 3.3 Entwicklung und Aufbau des österreichischen Budgets Der Aufbau des staatlichen Budgets entstammte dem Kameralismus (lat.: camera = Gewölbe, Vorrats- kammer, engl.: treasury = Schatzkammer), der sich stark von der betrieblich verwendeten doppelten Buchführung unterschied. Die Ausgaben wurden den Einnahmen gegenübergestellt und eine Plan- rechnung (Soll-Ist-Vergleich) praktiziert. Mit der Haushaltsrechtsreform, welche in zwei Etappen (2009 und 2013) umgesetzt wurde, führte auch der Bund eine doppelte Buchführung ein und löste die zahlungsbasierte Kameralistik ab. Die bloße Orientierung an budgetierten Mitteln wurde durch eine Verknüpfung von Kosten der Verwal- tung mit den erbrachten Leistungen ersetzt. Damit wird auch die Prioritätensetzung und Ergebnisver- antwortlichkeit der Politik unterstützt. Seit 2009 werden durch das Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) Ausgabenobergrenzen jeweils für die nächsten vier Jahre eingeführt. Die Ministerien erhalten somit mehr Bewegungsspielraum innerhalb der definierten Budgetgrenzen und werden angehalten für einen längeren Zeitraum zu planen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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