Volkswirtschaft gestalten, Schulbuch

190 3 Öffentliches Budget und Budgetpolitik Bearbeiten Sie dieses Kapitel und Sie können Ú den institutionellen Budgetkreislauf in Österreich erläutern, Ú die Situation der Budgetkonsolidierung analysieren, Ú die Budgetpositionen des EU-Budgets vom österreichischen Budget unterscheiden. Ein Budget oder der Haushaltsplan des Staates ist die in regelmäßigen Abständen vorgenommene systematische Zusammenstellung der Voranschläge der Ausgaben, die für einen bestimmten zukünf- tigen Zeitraum geplant sind, und der Schätzung der dazu erforderlichen Einnahmen. Das Budget ist ein wichtiges Instrument der Wirtschaftspolitik und Ausdruck der wirtschaftlichen Schwerpunkte der jeweiligen Regierungen (des Bundes, eines Bundeslandes bzw. einer Gemeinde). 3.1 Funktionen und Grundsätze Ein Budget erfüllt verschiedene Funktionen. Folgende Funktionen werden unterschieden: Ú finanzwirtschaftliche Ordnungsfunktion (durch die Gegenüberstellung von Ausgaben und den zur Finanzierung erforderlichen Einnahmen) Ú administrative Kontrollfunktion (wobei das Bundesbudget z. B. im Nachhinein vom Rechnungshof überprüft wird) Ú politische Programmfunktion Ú volkswirtschaftliche Lenkungsfunktionen (Stichworte: Wachstums- und Strukturpolitik, Vertei- lungspolitik, Stabilisierungspolitik) Die Budgeterstellung orientiert sich an den folgenden Grundsätzen: Ú Wirkungsorientierung: Die wirkungsorientierte Haushaltsführung soll darstellen, welche Ziele an- gestrebt werden und welche Maßnahmen mit den verwendeten Ressourcen gesetzt werden, um diese zu erreichen. Ú Transparenz: Der Haushaltsplan muss übersichtlich gestaltet und verständlich sein. Ú Effizienz: Das verwendete Budget muss zur Erreichung der definierten Ziele bestmöglich beitragen. Ú Genauigkeit : Die Budgetierung hat ziffernmäßig genau zu erfolgen. 3.2 Der Budgetkreislauf am Beispiel des österreichischen Bundesbudgets Das Budget ist die Einnahmen-Ausgaben-Planung (Rechnung) des Staates für ein Finanzjahr. Dieses ist in Österreich gleich dem Kalenderjahr. In den vergangenen Jahren wurden jedoch häufig Zweijah- resbudgets erstellt. Die Budgeterstellung des nächsten Finanzjahres beginnt jeweils im Frühjahr mit der Einholung von Vorschlägen bei den einzelnen Fachministerien, die dann nach Korrektur durch das Finanzministerium an den Ministerrat weitergeleitet werden. Die Gesetzesvorlage zum Bundesfinanz- gesetz wird nach Beschluss im Ministerrat spätestens 10 Wochen vor Ablauf des Finanzjahres als „Regierungsvorlage“ in den Nationalrat (NR) eingebracht. Vor Ende des Jahres muss der Budgetent- wurf (in Österreich: Bundesvoranschlag) vom NR beschlossen werden. Nach Ablauf eines Budgetjah- res legt der Rechnungshof die von ihm kontrollierte Gesamtgebarung der Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres der Republik Österreich dem Nationalrat zur Genehmigung als Rechnungsabschluss vor. Wird das Bundesfinanzgesetz nicht rechtzeitig in den NR eingebracht bzw. von ihm verabschiedet, tritt ein sogenanntes Budgetprovisorium in Kraft, das auf den Ansätzen des Vorjahres basiert. KOMPETENZEN Präsentation Budgetpolitik 9w73i7 Link Budget Österreich 9c3ei3 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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