Volkswirtschaft gestalten, Schulbuch

156 Konvergenzkriterien für den Beitritt zur Währungsunion Um ein hohes Maß an Vertrauen in eine auf Stabilität ausgerichtete Währung zu erreichen, müssen die Länder, die am Euro teilnehmen, die Konvergenzkriterien (auch Maastricht-Kriterien genannt) erfüllen, die auf eine möglichst hohe Homogenität der Struktur der beteiligten Volkswirtschaften und deren öffentliche Finanzen abzielen (siehe Grafik). Die Konvergenzkriterien können unterteilt werden in mo- netäre Kriterien, die sich auf die Preisstabilität (Inflationsrate, Zinsen) im engeren Sinn beziehen, und fiskalische Kriterien, die sich auf die Lage der öffentlichen Finanzen beziehen. Der Zusammenschluss zu einer Währungsunion bedeutet für die teilnehmenden Länder eine stärkere gegenseitige Abhängigkeit und reduzierte Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Staaten. Diese Kos- ten, die besonders im Falle eines wirtschaftlichen Schocks nicht nur ein neu beitretendes Land trägt, sondern auch alle „alten“ Mitgliedsländer zu tragen haben, sind der Grund für die Einführung von Konvergenzkriterien. Im Einzelnen sind dies: Preisstabilität Inflationsrate nicht höher als 1,5 Prozentpunk- te über Infla- tionsrate der preisstabilsten Länder Haushaltsdefizit (Neuverschul- dung) nicht höher als 3 % des BIP Gesamt- verschuldung nicht höher als 60 % des BIP Niedrige lang- fristige Zinsen langfristiger Zinssatz nicht mehr als 2 Pro- zentpunkte übr dem Zinssatz der drei preis- stabilsten Länder Stabile Währung Teilnahme am Wechselkurs- mechanismus des europäi- schen Währungs- systems (EWS) in den letzten 3 Jahren Konvergenzkriterien für den Euro-Beitritt Ú Preisstabilität: Die Preissteigerung (gemäß HVPI) darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der durchschnittli- chen Inflationsrate der drei EU-Mitgliedstaaten mit der geringsten Inflationsrate liegen. Ú Geordnete öffentliche Haushalte (Neuverschuldung): Das Budgetdefizit darf 3 % des BIPs pro Jahr nicht übersteigen. Ú Gesamtverschuldung: Die Staatsverschuldung soll unter 60 % des BIPs bleiben. Ú Stabile Währung: Neue Mitgliedstaaten müssen mindes- tens zwei Jahre am EWS-Wechselkursmechanismus teil- nehmen und die Wechselkursentwicklung gegenüber dem Euro muss innerhalb der vorgegebenen Bandbreite von 15 % liegen. Ú Niedrige langfristige Zinsen: Die langfristigen Zinsen dür- fen nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem durchschnitt- lichen Zinssatz der drei Mitgliedstaaten mit der niedrigs- ten Inflationsrate liegen. Bei Nichteinhaltung der Konvergenzkriterien ist ein Beitritt zur Eurozone ausgeschlossen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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