Volkswirtschaft gestalten, Schulbuch

148 Geldschöpfung durch Geschäftsbanken Auch Geschäftsbanken können de facto die Geldmenge erhöhen. Geschäftsbanken können kein Geld der Geldmenge M0 schaffen; dies kann nur das Eurosystem. Allerdings schaffen die Banken Geld der anderen Geldmengenaggregate, indem sie Kredite vergeben und Einlagen entgegennehmen. Man spricht von „Giralgeldschöpfung“: Geldschöpfung durch Geschäftsbanken Den Rahmen, in dem sich die Banken bei der Geldschöpfung bewegen können, gibt das Eurosystem vor: Ú Die Offenmarktgeschäfte der EZB begrenzen direkt die den Geschäftsbanken zur Verfügung ste- hende Geldmenge (genauer: M0, diese wird als Geldbasis oder monetäre Basis bezeichnet). Ú Der Hauptrefinanzierungssatz bestimmt, wie viel Zinsen die Geschäftsbanken an die EZB – und da- her auch, wie viel Zinsen (mindestens) die Bankkunden an die Geschäftsbanken – zahlen müssen. Ú Der Mindestreservesatz begrenzt direkt die Fähigkeit der Geschäftsbanken, Kredite zu vergeben. Die in einem partiellen Reservesystem maximal aus einer bestimmten Bargeld-Einlage schöpfbare Geldmenge lässt sich durch den Geldschöpfungsmultiplikator leicht errechnen: Geldschöpfungsmultiplikator: , wobei R den Mindestreservesatz darstellt. 1 R Der Geldschöpfungsmultiplikator legt nur die maximal mögliche Geldmenge fest, die die Geschäfts- banken aus einer bestimmten Einlage schöpfen können. Die tatsächliche Geldschöpfung in der Rea- lität ist geringer, weil die Wirtschaftssubjekte nicht jeden Betrag als Einlage dem Bankensystem zur Verfügung stellen (sondern auch ein Bedürfnis nach Bargeldhaltung haben). Beispiel: Alfred legt 100,00 EUR auf sein Sparbuch bei der X-Bank. Wenn der Reservesatz bei 10 % liegt, muss die X-Bank 10,00 EUR als Mindestreserve bereithalten, 90,00 EUR kann sie als Kredit vergeben. Bernd erhält nun die 90,00 EUR als Kredit und bezahlt damit bei Clara eine offene Forderung. Clara bringt die 90,00 EUR zur Y-Bank, die wiederum 10 %, also 9,00 EUR, als Reserve bereithalten muss und 81,00 EUR als Kredit vergeben kann. Nur zu Prüfzwecken – Ei entu des Verlags öbv

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