Volkswirtschaft gestalten, Schulbuch

147 Geld & Währung 1. Offenmarktgeschäfte (= Hauptrefinanzierungsgeschäfte oder -instrumente) Die EZB beschließt, im Rahmen einer Ausschreibung (= Zinstender), eine bestimmte Menge Geld an die Geschäftsbanken des Euroraums als Kredit zu vergeben (eigentlich an Geschäftsbanken zu ver- steigern). Die Laufzeit des Kredites beträgt 1 Woche bis 3 Monate. Die Art der Versteigerung wird „Amerikanisches Bietungsverfahren“ genannt (d. h. in absteigender Reihe der Angebote der Ge- schäftsbanken wird das Volumen der Ausschreibung vergeben). Das Eurosystem und auch die Zen- tralbanken von Ländern außerhalb des Euroraums wenden dieses bzw. ähnliche Verfahren als Hauptinstrument bei der Steuerung der Geldmenge im Euroraum an. 2. Mindestreserve Geschäftsbanken haben die Verpflichtung, einen bestimmten Prozentsatz (= Mindestreservesatz) ihrer Einlagen, Schuldverschreibungen und Geldmarktpapiere (= Mindestreservebasis) bei der nati- onalen Zentralbank (die hier für die EZB agiert) als Reserven bereitzuhalten; der übrige Teil wird etwa als Kredite vergeben. Je höher die Mindestreserve sein muss, desto weniger Kredite können vergeben werden. Historisch gesehen besteht der Sinn einer Mindestreserveverpflichtung darin, für den Notfall ausreichend Liquidität bereit zu haben und auf diese Weise das Vertrauen der Bevölke- rung in die Banken zu stärken. Der Mindestreservesatz liegt bei 2 %. Die Mindestreserveguthaben der Geschäftsbanken werden bei der nationalen Zentralbank (für Österreich: die OeNB) verzinst. Der Zinssatz entspricht jenem der Hauptrefinanzierungsgeschäfte. 3. Ständige Fazilitäten Neben den Hauptrefinanzierungsgeschäften bietet die EZB den Geschäftsbanken an, „überflüssi- ges“ Geld (= Geld, das anderweitig nicht genutzt werden kann) über Nacht bei der EZB einzulegen (Einlagefazilität) bzw. sich über Nacht bei der EZB Geld zu leihen (Spitzenrefinanzierungsfazilität). Wie der Tendersatz werden auch Einlage- und Spitzenrefinanzierungssatz von der EZB festgelegt. 4. Weitere Geschäfte a) Bei definitiven Käufen/Verkäufen (sind eher selten) kauft bzw. verkauft die Zentralbank Wertpa- piere von den Geschäftsbanken. b) Emission von EZB-Schuldverschreibungen: Zur strukturellen Geldmengensteuerung dienen Schuldverschreibungen der EZB mit einer Laufzeit von unter 12 Monaten. c) Devisenswapgeschäfte werden zur Feinsteuerung der Geldmenge und der Zinssätze eingesetzt. Es kann damit der Euro-Wechselkurs beeinflusst werden. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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