Volkswirtschaft gestalten, Schulbuch

125 Arbeitsmarkt & Sozialpolitik TO-DO-ÜBUNG: Zutaten zum „fairen“ Arbeitsplatz?! Man nehme... 1/4 l Arbeitszeitverkürzung Einfach in die Backmischung einmengen. Arbeit ist für alle da und sollte auch im Zeitalter einer ra- santen, technischen Entwicklung gerecht verteilt sein. Nicht wenige, die viel arbeiten, sondern eine ausreichende Arbeitszeit, um alle zu beschäftigen. So bleibt für alle auch noch ein bisschen Zeit für Müßiggang! 100 g Grundeinkommen Soziale Grundsicherung als Basis der Backmischung: Garantiert ein würdevolles Dasein auch für jene, die momentan keinen Zugang zu einem eigenen Arbeitsplatz haben. Zusätzlich müssen Arbeit- geber dann für menschenwürdige Beschäftigungsbedingungen sorgen, sonst wird freiwillig wohl niemand für sie arbeiten wollen. 3 große Esslöffel Müßiggang Zum Verfeinern. Für einen leicht verdaulichen Arbeitsplatz empfehlen wir ein Recht auf einen Schuss Müßiggang für jeden! Zeit und Muße, neben der beruflichen Beschäftigung auch noch einige Gedan- ken zu denken und Interessen zu entwickeln, sollte Mindestanforderung an eine moderne Gesell- schaft sein. 1 faires Steuersystem Für eine gerecht verteilte Steuerstaffelung, die Klein- und Kleinstverdiener/innen entlastet und auch von Großkonzernen ihre Verantwortung einfordert: sich durch Steuerzahlung an Erhaltung und Aus- bau des sozialen Netzes zu beteiligen – und das in angemessenem Rahmen. Rezept mit freundlicher Genehmigung nach: Melanie Girardi, Sarah Ulz, Sabrina Winkler, Eva Wolfesberger, Edit Friedl Arbeitsschritt 1: Analyse Analysieren Sie das Rezept für den „fairen“ Arbeitsplatz. Welche Zutaten würden Sie ergänzen? Würden alle Köche und Köchinnen bzw. Ökonomen und Ökonominnen zu einem ähnlichen Rezept kommen? Welche größeren Unterschiede wären möglich? Nehmen Sie einen Perspektivenwechsel vor! Arbeitsschritt 2: Misch dich ein – der Debattierclub Führen Sie eine Debatte (siehe TOOL BOX 4) zum folgenden Thema durch: Dieses Haus würde für Jugendliche eine Jobgarantie aussprechen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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