Volkswirtschaft gestalten, Schulbuch

118 1.3 Der österreichische und der europäische Arbeitsmarkt Die meisten Österreicher/innen verdienen ihr Geld, indem sie für einen Arbeitgeber arbeiten. Dies kann ein Unternehmen oder der Staat sein (auf den Ebenen Bund, Länder und Gemeinden). Jemand, der seinen Lebensunterhalt auf diese Weise verdient, wird unselbstständig Erwerbstätige/r bzw. Arbeitnehmer/in genannt. Es gibt rund 3,6 Millionen unselbstständig Erwerbstätige in Österreich (ohne geringfügig Erwerbstätige). Sogenannte atypische Beschäftigungsformen (z. B. Werkverträge, freie Dienstnehmer/innen, geringfügig Beschäftigte) haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Für diese Formen der Beschäftigung besteht nur eine sehr eingeschränkte soziale Ab- sicherung. Rund 500.000 Personen sind in Österreich Selbstständige bzw. Unternehmer/innen, d. h., sie sind Ei- gentümer/innen eines Unternehmens. Die größte Gruppe von Selbstständigen sind Landwirte und Landwirtinnen. Die Selbstständigenquote (Selbstständige in Prozent aller Erwerbstätigen) liegt bei rund 11 Prozent (inkl. Landwirte und Landwirtinnen). Auf dem Arbeitsmarkt zeigt sich eine stark gestiegene Anforderung an die Beschäftigten hinsichtlich Flexibilität und Mobilität. Ein Arbeitsplatzwechsel kommt immer häufiger im Lebenslauf vor. Es sind mehr flexible Erwerbskarrieren zu beobachten, in denen sich Perioden der unselbstständigen Be- schäftigung mit Arbeitslosigkeit und selbstständiger Tätigkeit abwechseln können. Die Lohnbildung am Arbeitsmarkt folgt nicht immer der simplen Mechanik von Angebot und Nachfra- ge. Das hat vielfältige Gründe. Zum einen sind die Unternehmen nicht vollständig über die „wahren Qualifikationen“ der Arbeitssuchenden informiert und können deren Produktivität nicht genau fest- stellen und überprüfen. Kollektive Verhandlungen der Inhaber von Arbeitsverträgen mit den Unter- nehmen zielen darauf ab, den Lohn der Angestellten möglichst hoch zu halten. Die bekannten Phäno- mene von Streik und Aussperrung sind die äußersten Formen des „Arbeitskampfes“, der sich aufgrund der entgegengesetzten Ziele ergibt. In Österreich kommt den Kollektivvertragsverhandlungen eine besondere Bedeutung zu. Die Sozial- partner in Form von Wirtschaftskammer und Gewerkschaften verhandeln v. a. über die Lohnhöhe. Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist in der Regel auch für Nicht-Gewerkschaftsmitglieder gültig. Es exis- tiert (auf Branchenniveau) also ein De-facto-Mindestlohn, aber nur dort, wo Kollektivverträge greifen (also nicht für atypisch Beschäftigte). 4,2 Mio. Erwerbstätige (davon 45 % Frauen) von 8,2 Mio. Einwohnern und Einwohnerinnen 3,6 Mio. Unselbstständige (ohne Kindergeldbezieher/innen und Präsenzdiener) 0,5 Mio. Selbstständige = 200 .000 Personen Stand: 2016 Quellen: WIFO, AMS, Hauptverband der SV 0,4 Mio. vorgemerkte Arbeitslose 0,02 Mio. Land- und Forstwirtschaft (= Primärsektor) 0,9 Mio. Industrie und Gewerbe (= Sekundärsektor) 2,6 Mio. Dienstleistungen (= Tertiärsektor) 0,1 Mio. Land- 0,4 Mio. Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaft freie Berufe Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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