Vorwissenschaftliche Arbeit

84 8 Geschlechter zu nennen. Früher war die „Generalklausel“ üblich, nämlich die Fest- stellung zu Beginn eines Textes, dass die (zumeist in der männlichen Form) gewähl- ten personenbezogenen Bezeichnungen für beide Geschlechter gelten. Diese Varian- te zur sprachlichen Gleichbehandlung ist jedoch nicht mehr ausreichend. 23 Sie können in Ihren Texten für allgemeine Aussagen beide Formen verwenden, also zB von den Schülerinnen und Schülern schreiben. Achten Sie auch darauf, wessen Literatur Sie zitieren! Handelt es sich bei den Urheberinnen und/oder Urhebern um Autorinnen, um Autoren oder um Autorinnen und Autoren ? 8.3.1 Sparschreibung Da die Nennung beider Geschlechter manchmal etwas sperrig zu lesen ist, sind auch Sparschreibungen erlaubt. Diese folgen jedoch ganz bestimmten Regeln und sind nicht immer zulässig: Beachten Sie bei der Sparschreibung : • Sie haben die Möglichkeit, entweder einen Schrägstrich zu verwenden – der/die Schüler/in – oder das so genannte Binnen-I: der/die SchülerIn. Entscheiden Sie sich für eine Form und behalten Sie diese konsequent im gesam- ten Text bei! • Die Endungen müssen stimmen, wenn der Schrägstrich bzw. das Binnen-I entfernt/aufgelöst werden: der/die Autor/in bzw. AutorIn bringt verkürzt zum Ausdruck, dass der Autor und die Autorin gemeint sind. Falsch wäre es hingegen, des/der Autors/in bzw. AutorsIn zu schreiben, da es das Wort „Autorsin“ nicht gibt. Ebenso wäre es falsch, des/der Autor/in bzw. AutorIn zu schreiben, da es richtig „des Autors“ heißt. Dies gilt zB auch für den/die Ärzt/in bzw. ÄrztIn, da die männliche Form Arzt und nicht Ärzt lautet. • Es darf nur ein Schrägstrich pro Wort vorkommen – den/die Schularzt/ärzt/in gibt es also definitiv nicht. 8.3.2 Geschlechtsneutrale Umschreibungen Eine Möglichkeit, das Dilemma der umfangreichen Nennungen zu verlassen, sind geschlechtsneutrale Formulierungen: • die Person, der Mensch, das Individuum • die Lehrkraft, die Betreuungsperson, das Lehrpersonal • die/der Lernende, die/der Unterrichtende, die/der Forschende, die/der Jugendliche, wobei der weibliche Artikel zuerst angeführt werden kann • die Erkenntnisse der Wissenschaft (statt: des Wissenschafters/der Wissenschaf- terin) • Vermeidung von „man“ – durch Passivsätze zB: „Es wird davon ausgegangen, dass …“ statt: „Man geht davon aus, dass …“ 8.4 Korrekturlesen Nun sollten alle vorgeschriebenen Teile Ihrer VWA fertig sein. Lassen Sie die automatische Rechtschreibprüfung Ihres Textverarbeitungs- programmes ans Werk, falls Sie das noch nicht gemacht haben! Dann ist es an der Zeit, alles nochmal selbst durchzulesen! Beginnen Sie beim Abstract und lesen Sie bis zum Schlusssatz. Kurz oder lang: Bindestrich oder Gedankenstrich? 83w2e8 Ò 23 Vgl. Wetschanow, 2016. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=