Vorwissenschaftliche Arbeit

16 2 Das zweite Etappenziel: Ihre Betreuerin/Ihr Betreuer 2.1 Was macht eine gute Betreuung aus? Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer sollte (fachlich und) sachlich kompetent sein, Sie bei der Auseinandersetzung mit Ihrem Thema zu begleiten. Es muss keine Lehrkraft sein, die Ihre Klasse unterrichtet. Es ist für Sie leichter, wenn Sie sie schon kennen, zB von einer Supplierstunde oder einer Projektwoche. Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer muss das Fach nicht unterrichten, dem das Thema entnommen ist, aber über fundierte Kenntnisse verfügen. Die am häufigsten zur Begleitung eingeladene Lehrkraft ist der Klassenvorstand. Da diese Person auch nur höchstens fünf Schüler/innen betreuen kann, wählen Sie besser jemanden anderen – außer das Thema kann nur von ihr/ihm betreut werden! Laut Schulunterrichtsgesetz steht Ihnen eine kontinuierliche Betreuung zu. 3 Kontinuierliche Betreuung bedeutet, dass die Lehrkraft … • Ihnen Feedback zu Ihren Themenvorschlägen gibt. • Ihnen Tipps zur nötigen Literatur gibt. • Sie in der Planung unterstützt. • vereinbarte Etappenziele einfordert. • mit Ihnen Notfallpläne bespricht. • Sie in der Methodenwahl berät. • Ihren Fokus auf das Wesentliche lenkt. • evtl. Probedurchläufe für Experimente/Interviews begleitet. • auf Ihr kontinuierliches Begleitprotokoll achtet. • Sie bei Schreibblockaden unterstützt. • Feedback zu Texten gibt (inhaltlich, formal). • Sie auf Beurteilungskriterien hinweist. • Sie an Deadlines erinnert. • Sie bei der Vorbereitung zur Präsentation unterstützt. Kontinuierliche Betreuung bedeutet NICHT, dass die Lehrkraft … • für Sie ein Thema findet. • für Sie Literatur sucht. • Ihre Texte schreibt. • Ihre Texte korrigiert. Abb. 6: Das zweite Etappenziel: Eine geeignete Betreuungsperson finden Der Klassenvorstand/die Klassen- vorständin ist als Betreuer/in rasch ausgebucht! TIPP: FACHKOMPETENZ: bezieht sich hier auf konkrete Unterrichtsfächer SACHKOMPETENZ: fundierte Kennt- nisse auf einem bestimmten Gebiet; die Fähigkeit, sich kritisch damit aus- einanderzusetzen, fächerübergrei- fende Zusammenhänge herzustellen und zu vermitteln Ihre Betreuungsperson kann Sie umso besser unterstützen, je besser sie sich mit dem Themengebiet Ihrer Wahl auskennt. TIPP: 3 Vgl. SchUG § 37 Abs. 3. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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