Lasso Lesebuch 3, Schulbuch [Lesetraining mit Niko]

40 Märchen und Sagen Der Rattenfänger von Korneuburg Verbinde die Abschnitte, die das Gleiche ausdrücken. 1 LE ▶ 2.1, 2.2, 3.4, 3.7 ▶ Lesebuch, Seite 51 In alten Tagen war die Stadt Korneuburg von so vielen Ratten belagert, dass die Menschen verzweifelt waren. Die Stadtväter setzten eine hohe Belohnung aus für den, der die Ratten aus der Stadt vertreiben könnte. Und so spielte der Mann auf der Pfeife. Alle Ratten liefen herbei und rannten dem Mann nach. Auch als er in die Donau stieg, blieb kein Tier am Ufer. Korneuburg war befreit. Schon bald kam er mit einer goldenen Pfeife zurück. Er spielte die herrlichsten Lieder. Diesmal folgten ihm alle Kinder Korneu- burgs. Sie stiegen mit ihm auf sein Schiff und verschwanden. Nun wollte der Bürgermeister nur einen Teil der Belohnung bezahlen. Böse verschwand der fremde Mann. Da kam ein fremder Mann in die Stadt. Er trug eine kleine, schwarze Pfeife in der Hand. Freundlich fragte er den Bürgermeister, ob er die Belohnung erhalten würde, sollten ihm die Ratten folgen. Der Bürger- meister versicherte dem Fremden, dass er alles, alles Gold erhalten sollte. Die Regierenden der Stadt versprachen eine hohe Belohnung für den, der die Ratten verjagen konnte. Vor langer Zeit herrschte in der Stadt Korneuburg eine schreckliche Rattenplage. Die Menschen waren verzweifelt. Der Bürgermeister hielt sein Versprechen nicht. Der Fremde kehrte wieder. Diesmal spielte er auf einer goldenen Pfeife. Er spielte so herrlich, dass ihm alle Kinder folgten. Sie gingen mit ihm, stiegen auf sein Schiff und wurden nie mehr gesehen. Ein Fremder kam in die Stadt. Er war bereit zu helfen und die Ratten zu vertreiben, wenn er eine Belohnung erhalten würde. Der Bürgermeister willigte ein und versprach eine hohe Belohnung. Als der Fremde auf seiner Pfeife spielend aus der Stadt spazierte, folgten ihm alle Ratten und liefen ihm nach, sogar bis zur Donau. Dort ertranken sie und Korneuburg war befreit von der Rattenplage. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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