Mathematik verstehen 7. Casio, Technologietraining

67 12 KOMPLEXE ZAHLEN FAKTORISIEREN VON POLYNOMEN – FUNDAMENTALSATZ DER ALGEBRA C 12.02 Zerlege den Term x 4 – 2x 3 + 10x 2 in Linearfaktoren! LÖSUNG: Öffne die Main -Anwendung und folge den Anweisungen! LÖSEN VON GLEICHUNGEN C 12.03 Ermittle die Lösungen der Gleichung x 3 – 12x 2 + 37x = 0 in C ! LÖSUNG: Öffne die Main -Anwendung und folge den Anweisungen! POLARDARSTELLUNG UND EXPONENTIALDARSTELLUNG Das ClassPad II stellt für die verschiedenen Darstellungsarten Umrechnungsbefehle zur Verfügung. Die Befehle sind in der Main -Anwendung Menüleiste/Aktion/Komplex zu finden. Befehl: compToPol (Komplexe Zahl) stellt eine komplexe Zahl als Zahlenpaar in Polarform dar oder rechnet sie in Exponentialdarstellung um. Bei der Einstellung 360° in der Statusleiste erfolgt die Ausgabe in Polarform. Bei der Einstellung 2 π in der Statusleiste erfolgt die Ausgabe in Exponentialdarstellung. Befehl: compToRect(Komplexe Zahl) rechnet eine komplexe Zahl in die Form a + bi um. Bei der Einstellung 360° in der Statusleiste erfolgt die Eingabe des Arguments φ in Grad. Bei der Einstellung 2 π in der Statusleiste erfolgt die Eingabe des Arguments in Radiant. Befehl: compToTrig (Komplexe Zahl) rechnet eine komplexe Zahl in die Polardarstellung um. C 12.04 a) Gib 9 _ 3 _ 2 + i _ 2 in Polarform [r 1 φ ] an! b) Gib 9 _ 3 _ 2 + i _ 2 in Exponentialdarstellung an! c) Wandle z = [1 1 30°] und z = cos(30) + i · sin(30) in die Form a + bi um! LÖSUNG: Öffne die Main -Anwendung und folge den Anweisungen! Menüleiste/Aktion/Umformungen/faktoris: Wähle den Befehl factor und gib die Zeile wie im Screenshot dargestellt ein! Bestätige die Eingabe mit E ! 1 Menüleiste/Aktion/Weiterführend: Wähle den Befehl solve und gib die Zeile wie im Screenshot dargestellt ein! Bestätige die Eingabe mit E ! 1 Stelle sicher, dass in der Statusleiste 360° eingestellt ist! Menüleiste/Aktion/Komplex: Wähle den Befehl compToPol und gib die Zeile wie im Screenshot dargestellt ein! Bestätige die Eingabe mit E ! 1 2 3 4 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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