Wirtschaft gestalten HAK V, Arbeitsbuch BW

18 Franchising Eine Franchise-Partnerschaft weist folgende Merkmale auf: Um ein Franchise-System aufbauen und am laufen halten zu können, werden von den Franchiseneh­ mer/innen an die Franchisegeber/innen Gebühren bezahlt. Diese unterscheiden sich je nach System und können in drei Kategorien eingeteilt werden: ÚÚ Einstiegsgebühr: Die Einstiegsgebühr entspricht der Gegenleistung für die Systementwicklung und dem Know-how-Transfer beim Eintritt in das Franchising-System. Dieser Betrag wird einmalig fällig und wird am Vertragsende nicht rückerstattet. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Leistun­ gen des Franchisegebers, nach der Branche und nach dem Bekanntheitsgrad des Franchisegebers. Es gibt auch einige Franchise-Systeme, die keine Eintrittsgebühr verrechnen. ÚÚ Laufende Franchise-Gebühr: Diese Gebühr entspricht der Gegenleistung der Franchisenehmer/innen für laufende Leistungen des Franchisege­ bers. Dazu zählt z.B. die Weiterentwicklung des Systems, die laufende Betreuung der Franchisenehmer/innen und die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter/innen. Die laufende Franchise-Gebühr wird in der Regel mo­ natlich fällig und beträgt meist rund 5% des Nettoumsatzes (in man­ chen Fällen werden auch Absolutbeträge verrechnet). ÚÚ Weitere Gebühren können z. B. für Werbemaßnahmen, Weiterbildung, … anfallen. Auch hier kann zwischen einem Prozentsatz am Net­ toumsatz und Absolutbeträgen variiert werden. Nutzen Sie den Link und informieren Sie sich über die Möglichkeiten beim Franchising. Beim Franchising wird eine bereits mehrfach umgesetzte Geschäftsidee des Franchisegebers vom Franchisenehmer gegen Gebühr übernommen und an einem neuen Standort umgesetzt. Der/Die Franchisenehmer/in ist dabei selbstständige/r Unternehmer/in. Die Expansion des Franchisegebers wird dabei aus Mitteln der Franchisenehmerin/des Franchisenehmers durchgeführt. Diese/r profi- tiert von Know-how des Franchisegebers. Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner werden im Franchisevertrag festgehalten. Beitrag des Franchisegebers übernimmt Aufgaben in den Bereichen Beschaffung, Marketing/Vertrieb, Organisation, Ausbildung, Qualitätsmanagement, Markenschutz, … Unternehmensgründung mit Franchising (= vertikale Kooperation rechtlich selbstständiger Unternehmen) Beitrag des Franchisenehmers erbringt eine Arbeitsleistung, stellt Kapital zur Verfügung, liefert Informationen dadurch entsteht ein … vertragliches Dauerschuld­ verhältnis einheitlicher Marktauftritt arbeitsteiliges Leistungsprogramm Weisungsund Kontrollsystem Link p5x2iy Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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