Wirtschaft gestalten HAK V, Arbeitsbuch BW

123 Unternehmen auflösen Verfahrensablauf Scheitert das Abschöpfungsverfahren, weil sich der/die Schuldner/in nicht an die Vereinbarungen hält, kommt es zu keiner Restschuldbefreiung und alle Schulden und Zinsen leben wieder auf. ARBEITSAUFGABE 6: Regelungen zum Schuldenregulierungsverfahren anwenden Johanna M. ist 23 Jahre alt und liebt Shopping und Partys. Leider stehen bei ihr seit längerer Zeit Einnahmen und Ausgaben in einem groben Missverhältnis. Schulden in der Höhe von 26.000,00 EUR haben sich angehäuft. Gläubiger sind zwei Banken, mehrere Versandhäuser, vier Mobilfunkanbieter und drei Familienmitglieder, die ihr Geld geborgt haben. Außer einem vollen Kleiderschrank, vier Mobiltelefonen, einem Fernseher und abgewohnten Möbeln besitzt sie nichts. Vor drei Wochen hat Johanna ihren Job als Verkäuferin bei einer großen Bekleidungskette verloren. Ihre Aussicht auf einen neuen Job ist düster – sie liegt lieber auf der Couch und macht nichts. a) Erfüllt Johanna M. aus Ihrer Sicht die Voraussetzungen, um einen Zahlungsplan oder ein Abschöp­ fungsverfahren durchführen zu können? Begründen Sie Ihre Antwort. b) Johanna hat Glück gehabt und nach zwei Monaten einen neuen Job gefunden. Sie möchte ihr Leben umkrempeln und ihre Schulden loswerden. Woran kann es scheitern, dass ein Zahlungsplan durchgeführt werden kann? Welche Möglichkeit steht Johanna dann noch offen? Verwertung des Vermögens (z. B. Eigentumswohnung, Auto, Sparbücher, …), Exekutionsund Zinsenstopp Abschöpfungsverfahren Zustimmung der Gläubiger ist nicht erforderlich; Leben am Existenzminimum; Dauer: 5 Jahre, keine Mindestquote Restschuldbefreiung Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens Zahlungsplan Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger; Schuldner/innen müssen so viel an monatlicher Rückzahlung anbieten, wie in den nächsten 5 Jahren vom Einkommen pfändbar sein wird; Dauer: maximal 7 Jahre bei Einhalten aller Verpflichtungen bei Ablehnung Bei Annahme durch die Gläubiger und fristgerechter Erfüllung des Zahlungsplans Angebot zum Zahlungsplan nicht notwendig, wenn Einkommen unter oder nur geringfügig über dem Existenz­ minimum liegt Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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