Wirtschaft gestalten HAK V, Arbeitsbuch BW

122 3 Ein gerichtliches Verfahren zur Krisenbewältigung bei Privatpersonen einsetzen Um ein Schuldenregulierungsverfahren in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: ÚÚ tatsächliche Zahlungsunfähigkeit ÚÚ regelmäßiges Einkommen ÚÚ die Verpflichtung, keine neuen Schulden zu machen ÚÚ die Möglichkeit, monatlich einen bestimmten Betrag zur Rückzahlung zur Verfügung stellen zu können ÚÚ Der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern ist gescheitert. Der Antrag auf ein Schuldenregulierungsverfahren muss von der Schuldnerin/vom Schuldner innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Die Eröffnung des Verfahrens wird im Internet veröffentlicht. Ein „Privatkonkurs“ kann auch ohne Kostenvorschuss auf die Verfahrenskos­ ten eröffnet werden. In der Zeit der Rückzahlung soll nur eine „bescheidene, aber menschenwürdige“ Lebensführung mög­ lich sein. Im Gegenzug werden Exekutionen (Eintreibung von Schulden) und Zinsen gestoppt. Die Schuldner/innen sind bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungen wieder schuldenfrei und die Gläubiger erhalten einen Teil ihrer Forderungen zurück. Grundsätzlich steht Privatpersonen auch das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung (Sanierungs­ plan) zur Verfügung. Es gelten dann die gleichen Voraussetzungen und Regelungen wie bei Unterneh­ men. In der Praxis wird dieses Verfahren von Privatpersonen kaum in Anspruch genommen. Webtipp: Hilfestellungen beim Privatkonkurs. Last Exit Privatkonkurs Norbert K. hat eine „typische Schuldnerkarriere“ hinter sich und sitzt bereits seit Jahren in der „Schuldenfalle“. Begon- nen hat alles mit einem Kredit für ein sehr sportliches und sehr schönes Auto und einem insgesamt aufwendigen Le- bensstil. Später sind dann noch die Unterhaltszahlungen für seine Tochter dazugekommen. Mit dem Geld ist es sich lange Zeit knapp, aber doch ausge- gangen. Das Konto wurde immer stär- ker überzogen und auch die Rechnung für das Mobiltelefon hat stark zu Buche geschlagen. Als er dann noch als Bürge für seinen Bruder, der mit seinem Unternehmen in Konkurs ge- gangen war, herhalten musste, hat sich die finanzielle Lage weiter angespannt. Der Job- verlust hat Norbert K. dann den Rest gegeben – er war zah- lungsunfähig. Als letzter Ausweg aus seiner finanziellen Lage blieb nur mehr der Privatkonkurs. GF Neben einem gerichtlichen Verfahren zur Krisenbewältigung bei Unter- nehmen gibt es auch ein Verfahren für Privatpersonen. Dieses Verfahren wird im Gesetz als Schuldenregulierungsverfahren bezeichnet. Um- gangssprachlich wird meist der Begriff „ Privatkonkurs “ verwendet. Ziel dieses Verfahrens ist es, privaten Schuldnerinnen und Schuldnern die Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Sie sol- len die Chance erhalten, sich aus eigener Kraft unter höchstmöglicher Anstrengung aus der entstandenen finanziellen Notsituation zu befreien. Link 7v9z5s Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=