Wirtschaft gestalten HAK V, Arbeitsbuch BW

121 Unternehmen auflösen ARBEITSAUFGABE 5: Ein Konkursverfahren beschreiben Sabine Klein betreibt gemeinsam mit ihrem Mann Robert die Klein & Klein OG. Dabei werden Reinigungen aller Art durchgeführt. Die Reini­ gungsmaschinen wurden ausschließlich über Bankkredite finanziert. Sabine und Robert Klein besitzen eine Eigentumswohnung. Auf diese ist eine Hypothek in der Höhe von 60.000,00 EUR ein­ getragen. Den Kleinbus, der als Firmenauto dient, hat ein Autohändler über eine mit ihm zusam­ menarbeitende Bank mit Eigentumsvorbehalt an die Klein & Klein OG verkauft. Die Reinigungsmit­ tel werden bei einem Großhändler bezogen. Die Auftragslage hat sich in den letzten Monaten leider nicht wunschgemäß entwickelt und einer der Hauptkunden (siehe Veröffentlichung des Konkursverfahrens) ist zahlungsunfähig. Insgesamt haben sich Bankschulden in der Höhe von 156.000,00 EUR und Schulden beim Reini- gungsmittelgroßhändler von 13.800,00 EUR ange­ häuft. Leider können die Verbindlichkeiten derzeit nicht zurückgezahlt werden – es ist auch keine Besserung in Sicht. Gespräche mit der Bank, die zur Entspannung der finanziellen Situation führen sollten, waren leider erfolglos. Auch ein Gespräch mit dem Lieferanten der Reinigungsmittel brachte keinen Erfolg. Die Kasse ist absolut leer, die Nerven liegen blank und Sabine und Robert Klein haben keine Ahnung, wie es weitergehen soll. a) Führen Sie an, wer in diesem Fall einen Konkursantrag stellen kann. b) Nennen Sie die Frist, innerhalb der dieser Antrag gestellt werden muss. c) Um doch noch das Ruder herumzureißen, möchte die Klein & Klein OG eine neue Fensterputz­ maschine kaufen. Geben Sie an, wer über den Kauf der Maschine entscheidet, wenn der Konkurs­ antrag bereits gestellt wurde. d) Beurteilen Sie, welche/r Gläubiger im eingeleiteten Verfahren bevorzugt behandelt werden/wird. e) Beurteilen Sie die Situation, wenn kein kostendeckendes Vermögen vorhanden ist bzw. kein Kos­ tenvorschuss geleistet werden kann. f) Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen, die Gläubiger in ihrer Buchhaltung setzen müssen, wenn kein kostendeckendes Vermögen vorhanden ist bzw. kein Kostenvorschuss geleistet werden kann. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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