Wirtschaft gestalten HAK V, Arbeitsbuch BW

116 Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung (Sanierungsplan) Ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung muss Hannes T. (der Schuldner ) innerhalb von 60 Tagen bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit beim zuständigen Insolvenzgericht (Landesgericht bzw. Handelsgericht Wien) beantragen. Drohende Zahlungsunfähigkeit bedeutet dabei, dass die laufenden Zahlun­ gen und die eingegangenen Verbindlichkeiten nicht bzw. nicht fristgerecht bezahlt werden können. Bei Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KG ist dies auch bei Überschuldung notwendig (die Schulden übersteigen das Ver­ mögen). Damit das Verfahren überhaupt eröffnet wird, muss entweder kosten- deckendes Vermögen vorhanden sein (z. B. die Fotoausrüstung) oder ein Kostenvorschuss geleistet werden (max. 4.000,00 EUR). Hannes T. kann dank der Unterstützung seiner Eltern den Kostenvorschuss leisten und den Gläu­ bigern eine Quote von mindestens 20% anbieten. Er hat zwei Jahre Zeit, diese Quote zu erfüllen . Den erforderlichen Sanie­ rungsplan hat er bereits vor Eröffnung des Verfahrens erstellt. Könnte er die Verfahrenskosten nicht decken, wird der Antrag auf das Sa­ nierungsverfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen und das Unternehmen geschlossen. Nachdem die Verfahrenskosten gedeckt sind, wurde das Verfahren eröffnet und ein/e vom Gericht bestellte/r Insolvenzverwalter/in übernimmt die Ver­ fügungsgewalt über das Unternehmen. Somit kann Hannes T. nicht mehr Entscheidungen im Zusammenhang mit seinem Unternehmen treffen. Im Anschluss wird das Insolvenzverfahren von Hannes T. veröffentlicht und seine Gläubiger (Banken und Lieferanten) werden aufgefordert, ihre Forde­ rungen innerhalb einer festgelegten Frist anzumelden. Innerhalb von 90 Tagen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird eine Versammlung der Gläubiger abgehalten, bei der die Insolvenzverwalterin Informationen zur Verfügung stellt. Die Rechtmäßigkeit der angemeldeten Forderungen wird geprüft und es wird entschieden, ob das Unternehmen auf Basis des vorgelegten Sanierungsplans weitergeführt wird oder ob es geschlossen werden muss. Hannes T. (32) ist Einzelunternehmer und arbeitet als Fotograf und Betreiber einer Werbeagentur. Er verfügt über die neueste EDV-Ausstattung und hat die beste digitale Spiegelreflexkamera samt perfektem Zubehör. Was ihm fehlt, sind Aufträge und das Geld, um seine offenen Rechnungen zu bezahlen. Nachdem er den Ernst der Lage erkannt hat und be­ fürchtet, die Situation selbst nicht be­ wältigen zu können, strebt er ein Sanie­ rungsverfahren ohne Eigenverwaltung an. Um dieses Verfahren in Anspruch nehmen zu können, hat Hannes T. einen Sanierungsplan erstellt. Im Rahmen des Verfahrens sind folgende Phasen zu durchlaufen: Insolvenzantrag Eröffnung des Insolvenz­ verfahrens Anmeldung der Forderungen durch die Gläubiger Prüfung des Sanierungs­ plans Veröffentlichung Link s8te74 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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