Wirtschaft gestalten HAK V, Arbeitsbuch BW

114 2 Ein gerichtliches Verfahren zur Krisenbewältigung bei Unternehmen einsetzen Wirtschaftlich herausfordernde Zeiten bringen es mit sich, dass (mit einer gewissen Zeitverzögerung) mehr Unternehmen als in Zeiten der Hochkonjunktur zahlungsunfähig werden und ein gerichtliches Verfahren zur Krisenbewältigung in Anspruch nehmen (müssen). Neben rund 30000 Gründungen pro Jahr wurden in den letzten Jahren in Österreich auch jährlich zwi- schen 5000 und 6000 Unternehmen insolvent (= zahlungsunfähig). Das entspricht rund 15 Unterneh­ men pro Tag. Unter diesen zahlungsunfähigen Unternehmen sind leider auch viele, die nicht älter als fünf Jahre sind. Von allen Insolvenzen sind jährlich ca. 20 000 Arbeitnehmer/innen betroffen. Die Gläubiger dieser Unternehmen warten dabei auf Forderungen in Milliardenhöhe. Besonders stark von Insolvenzen betroffen sind die folgenden Branchen : • Unternehmensbezogene Dienstleistungen (z.B. EDV-Dienstleistung) • Bauwirtschaft • Gastgewerbe Die Ursachen für Unternehmensinsolvenzen sind über einen längeren Zeitraum betrachtet sehr stabil und liegen vor allem bei innerbetriebli­ chen Fehlern und Verlustquellen (Managementfehler). Externe Auslöser wie eine geänderte Marktlage oder das Auftreten von neuen Konkur­ renten am Markt spielen ebenfalls eine große Rolle. Besonders problematisch sind Pleiten mit einem betrügerischen Hintergrund. Hier wird ein Unterneh­ men nur zum Schein gegründet. Es existiert oft keine Organisation, um Aufträge auch tatsächlich durchzuführen. Gläubiger werden dabei absichtlich geschädigt, Steuern und Abgaben hinterzogen.. Das geltende Insolvenzrecht verfolgt das Ziel, mehr und raschere Sanierungen in einem einfacheren Verfahren zu ermöglichen. Basis ist ein einheitliches Insolvenzverfahren , das wiederum drei Verfah­ rensarten beinhaltet. Diese werden auf den folgenden Seiten in ihren Grundzügen beschrieben. ≈ 50% ≈ 15% ≈ 10% ≈ 10% ≈ 10% ≈ 5% innerbetriebliche Fehler/Verlustquellen externe Auslöser/Verlustquellen Kapitalmangel Fahrlässigkeit Persönliches Verschulden andere Quelle: KSV Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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