Wirtschaft gestalten HAK IV, Arbeitsbuch BW

84 3.4.1 Der Handel an der Börse Die Palette von Produkten, die an einer Börse gehandelt werden, ist breit. Wesentlich sind drei Unter- scheidungen: ÚÚ Kassamarkt oder Terminmarkt ÚÚ Beteiligungspapiere oder Forderungspapiere (siehe Seite 66) ÚÚ Wertpapierbörse oder Warenbörse Gegenstand von Termingeschäften können natürlich auch Wertpapiere sein. Wenn es dabei um den Handel mit Gewinnchancen und Verlustrisiken von Wertpapieren geht, die auch unabhängig vom je- weiligen Wertpapier selbst gehandelt werden können, wird der Terminmarkt mitunter auch als „Markt für die Risiken des Kassamarktes“ bezeichnet. Warenbörsen sind um einige Jahrhunderte älter als Wertpapierbörsen . Und ihre Bedeutung für die Preisbildung bei zahlreichen Rohstoffen, z.B. Kaffee und Halbfertigprodukten, ist ungebrochen. Viele berühmte Börsen sind ausschließlich Wertpapierbörsen, andere ausschließlich Warenbörsen. Auch Kas- samarkt und Terminmarkt können getrennt sein. An der Wiener Börse sind alle Bereiche in einer Börse zusammengefasst, die Warenbörse spielt aller- dings traditionell eine untergeordnete Rolle. Die Wiener Börse wurde 1876 mit der allgemeinen Waren- börse vereinigt, 1997 wurde der Kassamarkt der Wiener Börse mit dem Terminmarkt der Österreichi- schen Termin- und Optionenbörse fusioniert. Seit 2014 bietet die Wiener Börse AG den Handel mit Derivaten nicht mehr an. Wertpapiere, die zum Handel zugelassen werden, müssen verschiedene Kriterien erfüllen. Diese sind im Börsegesetz festgelegt. Dazu gehören z.B. die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung und ein Mindestnominale. Am Kassamarkt werden die sogenannten Basiswerte gehandelt – das können Wertpapiere (z. B. Aktien und Anleihen) oder Waren, wie z. B. Rohstoffe, sein. Der Kassamarkt zeichnet sich durch das zeitliche Zusammenfallen von Geschäftsabschluss und Geschäftserfüllung aus: Kauft beispielswei- se jemand eine Aktie, so ist derjenige ab diesem Moment Miteigentümer am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft. Am Terminmarkt erfolgt die Erfüllung eines Geschäftes erst zu einem späteren Zeitpunkt . Preis, Menge und Liefertermin werden aber von den Vertragspartnern bereits bei Geschäftsabschluss fix vereinbart. Praxisbeispiel Termingeschäft Ein Getreideproduzent befürchtet einen Preisverfall für das Getreide, das er in etwa vier Monaten ernten wird. Eine Großbäckerei, die in vier Monaten eine bestimmte Getrei- demenge benötigt, befürchtet eine Steigerung des Getrei- depreises. Zum Ausgleich ihrer jeweiligen Risiken einigen sich die beiden unter Einschaltung der Börse auf die Liefe- rung einer bestimmten Getreidemenge zu einem bestimm- ten Termin und zu einem vorab definierten Preis. Durch dieses Termingeschäft kennen beide Vertragspartner bereits ihren jeweiligen Kauf- und Verkaufskurs im Voraus und können ihre Geschäfte besser planen. Gleichzeitig vergeben sie aber auch die Chance, dass sich der Preis zu ihren Gunsten entwickelt. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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