Wirtschaft gestalten HAK IV, Arbeitsbuch BW

72 3.2.2 Beteiligungswertpapiere Aktien Aktien wurden früher wie „kleine“ Kunstwerke gestaltet, mit einem Teil, auf dem der Nennwert (die Nominale) vermerkt ist, und den Gewinnanteil- bzw. Dividenden- scheinen (Coupon). Jeder Aktie war ein Bogen mit 10 bis 20 Gewinnanteilscheinen beigegeben. Am Fälligkeits- tag wurde der Gewinnanteilschein gegen die Dividende eingelöst. Heute ist eine Aktie nur eine Buchungszeile auf dem Konto (Wertpapierdepot) einer Bank. Die Bedeutung von Aktien für … ÚÚ den Aktionär/die Aktionärin: Durch den Erwerb von Aktien eines Unternehmens ist der/die Anleger/ in – der/die Aktionär/in – am Vermögen und am Gewinn dieses Unternehmens beteiligt. Aktionäre und Aktionärinnen haben somit die Chance auf hohe Gewinne, wenn sich das Unternehmen gut entwickelt. Sie tragen aber auch das Risiko von Verlusten (bis hin zum völligen Wertverlust der Aktie), wenn die Unternehmensentwicklung ungünstig ist. Sie sind im Ausmaß ihrer Anteile Miteigen­ tümer/innen des Unternehmens, können bei der Hauptversammlung bei wichtigen Fragen mitbe- stimmen und erhalten – im Erfolgsfall – eine Gewinnausschüttung, die sogenannte Dividende. Ak- tionäre und Aktionärinnen können ihre Aktien jederzeit veräußern. Dies ist einfacher, wenn die Aktie an einer Börse gehandelt wird. ÚÚ das Unternehmen: Warum geben Unternehmen Aktien aus? Weil sie Kapital für Investitionen brau- chen. Und zwar in der Regel so viel, dass einzelne Personen oder Personengruppen dieses Kapital nicht alleine bereitstellen und das damit verbundene Risiko tragen können. Das von den Aktionären/ Aktionärinnen im Rahmen eines Börsegangs („Going Public“) finanzierte Kapital nennt man Grund- kapital. Ein hoher Eigenkapitalanteil verbessert im Gegensatz zum Fremdkapital (Kreditschulden) die Konkurrenzfähigkeit und Unabhängigkeit eines Unternehmens. Darüber hinaus können börsen­ otierte Unternehmen durch Kapitalerhöhungen laufend weiteres Eigenkapital aufnehmen. ÚÚ für die Volkswirtschaft: Starke Unternehmen sind die Grundlage für eine florierende Wirtschaft. Durch das Begeben von Aktien fließt Eigenkapital in die Unternehmen, welches für wichtige Inves- titionen aufgewendet wird. Dadurch werden sie konkurrenzfähiger, bestehende Arbeitsplätze wer- den gesichert und neue geschaffen. Die Rechte der Aktionäre/Aktionärinnen sind je nach Art der Aktien, die sie besitzen, unterschiedlich groß. Ein Stimmrecht in der Hauptversammlung haben nur die Inhaber/innen von Stammaktien („Stämme“), wobei das Stimmrecht von der Höhe der Beteiligung abhängig ist. Besitzer/innen von Vorzugsaktien („Vorzüge“) haben im Gegensatz dazu kein Stimmrecht. Sie genießen jedoch in aller Regel den Vorteil einer höheren Dividendenzahlung. Wird von „Aktien“ gesprochen, sind meist Stamm- aktien gemeint. Da viele Unternehmen in den letzten Jahren ihr Grundkapital vereinheitlicht haben, sind Vorzugsaktien seltener geworden. Wenn eine AG neue Aktien ausgibt, wird von jungen Aktien gesprochen. Der Nennwert einer Aktie muss mindestens auf 1,00 EUR oder ein Vielfaches lauten. Wer eine Aktie als Geldanlage wählt, sollte sein Kapital streuen, d.h. nicht nur bei einer einzigen Aktiengesellschaft bin- den. Die Mindestspesen beim Kauf und Verkauf sind zu beachten, es ist daher ein entsprechendes Startkapital für Anleger/innen notwendig. Der Kauf einer Aktie macht den Investor zum Miteigentümer am Gesamtvermögen einer Aktienge- sellschaft (AG). Entwickelt sich das Unternehmen günstig, wird der Wert des Unternehmensanteils steigen – und umgekehrt. Abgesehen von Vermögensrechten sichert der Aktienbesitz den Eigen­ tümer/innen auch Mitspracherechte am jeweiligen Unternehmen. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum d s Verlags öbv

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