Wirtschaft gestalten HAK IV, Arbeitsbuch BW

66 3.2 Veranlagen in Wertpapiere Grob können Wertpapiere in zwei Gruppen eingeteilt werden: Forderungs- und Beteiligungspapiere. Der Unterschied zwischen Forderungs- und Beteiligungspapieren liegt in der Frage der Rückzahlung und ob man Gläubiger/in oder Miteigentümer/in ist. Forderungswertpapiere: Ein Forderungspapier verbrieft das Recht auf Kapitalrückzahlung und Verzinsung. Der Käufer/ die Käuferin des Wertpapiers überlässt als Gläu- biger/in einen bestimmten Geldbetrag auf be- stimmte Zeit. Der Ertrag ist beschränkt, gleichzeitig ist auch das Risiko geringer. Typische Forderungspapiere sind Anleihen, Pfand- und Kommunalbriefe oder Bundes- schatzscheine . Beteiligungswertpapiere: Ein Beteiligungspapier verschafft dem Inhaber/ der Inhaberin ein Eigentumsrecht. Er/sie ist am Unternehmen, in guten wie in schlechten Zei- ten, beteiligt. Als Eigentum können die Wert­ papiere weiterverkauft werden, es kommt nicht zu einer Rückzahlung durch den Emittenten (= Ausgeber der Wertpapiere). Hohen Chancen auf Wertzuwächse steht das Verlustrisiko gegenüber. Typische Beteiligungspapiere sind Aktien und Investmentzertifikate . Arten von Wertpapieren Forderungswertpapiere (Kap. 3.2.1) vergleichbar mit Krediten, die Großschuldner aufnehmen; verbriefen das Recht, einen • bestimmten Betrag nach einer • bestimmten Zeit • vom Aussteller des Wertpapiers zurück- zufordern und • meist fixe Zinsen für den geliehenen Betrag zu erhalten Beispiele: • Anleihen • Pfand- und Kommunalbriefe verbriefen des Miteigentum an einem Unternehmen oder einem Fonds mit schwankenden Erträgen Beispiele: • Aktien • Investmentzertifikate („Fonds“) Beteiligungswertpapiere (Kap. 3.2.2) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=