Wirtschaft gestalten HAK IV, Arbeitsbuch BW
TOOL BOX 280 TOOL BOX 8: Punktbewertungsverfahren bzw. Scoringanalyse Punktbewertungsverfahren bzw. Scoringmethode basieren ähnlich wie die Checkliste auf der Auflis- tung von Kriterien. Im Unterschied zu den Checklisten werden jedoch die Kriterien entsprechend ihrer Bedeutung gewichtet. Das Punktbewertungsverfahren ist eine interessante Methode, um eine Ent- scheidung strukturiert vorzubereiten. Beispiel Sie möchten am Samstagabend mit Freunden essen gehen. Schritt 1: Welche Kriterien sind für die Auswahl des Lokals entscheidend? Finden Sie zumindest vier Kriterien, die Ihnen wichtig erscheinen! Schritt 2: Verteilen Sie 100 Prozent je nach Wichtigkeit dieser Kriterien! Schritt 3: Finden Sie zwei Restaurants, die in die engere Auswahl kommen, und tragen Sie sie ein! Schritt 4: Vergeben Sie eine Bewertung, vergleichbar mit dem Notenschema! Schritt 5: Multiplizieren Sie bei beiden Alternativen die Bewertung mit der Gewichtung der Kriterien. Schritt 6: Addieren Sie für jede Alternative die gewichteten Punkte! Jene Alternative, die die niedrigste Gesamtwertung erreicht, ist die bessere! (als Notenschema) Eine mögliche Lösung Fast-Food-Kette Pizzeria in% Punkte Gew*Punkte Punkte Gew*Punkte Kriterien Gewichtung 1 Bedienung 30% 3 0,9 2 0,6 2 Angebot 35% 1 0,35 2 0,7 3 Preise 25% 2 0,5 1 0,25 4 Entfernung 10% 2 0,2 2 0,2 Gesamtbewertung 100% 1,95 1,75 Beurteilungsnoten: sehr gut, gut, durchschnittlich, wenig zufriedenstellend, nicht zufriedenstellend Gratuliere, Sie beherrschen die Scoringmethode (= Punktwertmethode)! Sie gehen am Samstagabend ins „ “ (Name des Restaurants)! Bei der Scoringmethode gilt es, einige Stolpersteine zu nehmen: ÚÚ An welche Kriterien ist zu denken? ÚÚ Kann zwischen Muss- und Kann-Kriterien unterschieden werden? ÚÚ Nach welchen Anhaltspunkten können die Kriterien gewichtet werden? ÚÚ Ist die Gewichtung sehr subjektiv? ÚÚ Nach welchen Anhaltspunkten werden die Punkte vergeben? Die eigentliche Berechnung sollte keinen Stolperstein darstellen! Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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