Wirtschaft gestalten HAK IV, Arbeitsbuch BW

220 Non-Profit-Organisa- tionen (NPO) Definition: NPO weisen ein Mindestmaß an formaler Organisation auf, sind private – nicht staatliche – Organisationen, schütten keine Gewin- ne an Eigentümer oder Mitglieder aus, weisen ein Minimum an Selbst- verwaltung bzw. Entscheidungsautonomie auf und sind durch ein Mini- mum an Freiwilligkeit gekennzeichnet. Ziele und Bedeutung: Einen Beitrag in der Gesellschaft zu leisten. NPO schaffen Arbeitsplätze und übernehmen Aufgaben, die öffentliche Stel- len bzw. marktwirtschaftliche Unternehmen nicht übernehmen kön- nen/wollen. Ohne das Engagement von vielen Freiwilligen in NPO wür- de unsere Demokratie nicht so gut funktionieren. Funktionsbereiche/Tätigkeitsbereiche: Sozialwesen, Gesundheitswe- sen und Katastrophenhilfe, Bildungs- und Erziehungswesen, Kultur und Freizeit, Politik/Umwelt Besonderheiten bei der Leistungserstellung bei NPO: ÚÚ Es gibt einen hohen Anteil an Freiwilligenarbeit. ÚÚ Mittel werden durch öffentliche Gelder, Spenden lukriert sowie selbst erwirtschaftet. ÚÚ Eine Große Herausforderung ist es, immer genügend Freiwillige für die Mitarbeit gewinnen zu können. ÚÚ Es wird eine Vielzahl an Einzelleistungen zu Dienstleistungen gebün- delt. ÚÚ Output: (Dienst)Leistungen für die Kundinnen und Kunden; Beitrag zum Funktionieren der Gesellschaft Öffentliche Verwaltung Definition: Tätigkeiten, die der Staat iwS aus öffentlichen Mitteln erbringt Ziele und Bedeutung: übertragene Aufgaben effektiv und sparsam im Umgang mit den Ressourcen zu erfüllen; Die öffentliche Verwaltung übernimmt wichtige Aufgaben, damit die Gesellschaft funktionieren kann (z.B. im Schulwesen, bei der inneren und äußeren Sicherheit, …) und ist auch ein wichtiger Arbeitgeber. E-Government: Nutzung von öffentlichen Dienstleistungen mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnologien Prozess des E-Government: ÚÚ Information: Bereitstellung von Infos auf der Website ÚÚ Kommunikation: Austausch und interaktiver Abruf von Informationen ÚÚ Transaktion: Durchführung der Dienstleistung Voraussetzung für die umfangreiche Nutzung von E-Government: Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur, weil nur damit die Unterschrift ersetzt werden kann Beschaffungs­ prozesse Private Unternehmen/Privatpersonen: können frei wählen, an wen sie Aufträge vergeben Öffentliche Auftraggeber sind bei Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts dazu verpflichtet, Aufträge öffentlich auszuschreiben. Ziel einer Ausschreibung ist es, das wirtschaftlich günstigste und zuver- lässigste Angebot zu finden und so den besten Anbieter auszuwählen. 7 Zusammenfassung: Dienste in und an der Gesellschaft leisten Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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