Wirtschaft gestalten HAK IV, Arbeitsbuch BW

218 Neben den privaten Haushalten tritt in Österreich auch der Staat als Nachfrager von Waren und Dienst- leistungen auf und muss Beschaffungsprozesse durchführen. Möchte man sich einen Überblick über das Angebot am Markt verschaffen, kann man unterschiedliche Angebote einholen, man wird vermut- lich aber nur mit sehr großem Aufwand eine große Zahl an Anbietern erreichen und möglicherweise auch Angebote bekommen, die nur sehr schwer vergleichbar sind. Um dieses Problem zu lösen, kann man sich öffentlicher Ausschreibungen bedienen. Während Privatpersonen und private Unternehmen grundsätzlich frei wählen können, wer den Auftrag bekommen soll, muss sich der Staat (Bund, Länder, Gemeinden, …) an bestimmte Spielregeln halten, Aufträge ab einem bestimmten Wert (Schwellenwert) öffentlich ausschreiben und sich an die Bestim- mungen des Vergaberechts halten. Liegt der Wert des Auftrags unter dem Schwellenwert, kann der Auftrag direkt – also ohne Ausschreibung – vergeben werden. Ab einem bestimmten Schwellenwert müssen öffentliche Aufträge EU-weit ausgeschrieben werden. Insgesamt gibt es mehrere Vergabeverfahren, die je nach Situa­ tion und Auftragswert zum Einsatz kommen können (siehe Link- sammlung). Als Grundregel kann man festhalten, dass öffentliche Aufträge, die einen Betrag von 100.000,00 EUR nicht übersteigen, auch nicht ausgeschrieben werden müssen. Diese Aufträge kön- nen direkt an geeignete, leistungsfähige und zuverlässige Unter- nehmen vergeben werden. Ausschreibungen bieten sich im Zusammenhang mit Bauaufträ- gen, der Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Erstellung einer Website oder einer Datenbank, der Durchführung von Kursen etc.) und der Besetzung von Stellen an. Typische Phasen bei einer Ausschreibung Auch bei Ausschreibungen kommen moderne Informations- und Kommunikationstechnologien zum Einsatz. So gibt es z.B. eine Reihe an Plattformen , über die Ausschreibungen (kostenlos oder kosten- pflichtig) durchgeführt werden können (siehe Linksammlung). Bei Ausschreibungen handelt es sich um öffentliche Konkurrenzaufrufe, die dazu dienen, bei der Vergabe eines Auftrages das wirtschaftlich günstigste und zuverlässigste Angebot zu finden und so den besten Anbieter zu ermitteln. Diese Aufforderung zur Angebotsstellung ist an eine bestimmte oder unbestimmte Zahl an Unternehmen gerichtet. Es handelt sich dabei um eine Erklärung eines Auftraggebers bzw. einer Auftraggeberin, in der festgehalten wird, welche Leistungen zu genau festgelegten Bestimmungen erbracht werden sollen. Linksammlung 66rk2w Information der unterlegenen Bieter Zuschlag oder Aufhebung des Verfahrens Dokumentation des Vergabeverfahrens Erstellung der Leistungs- beschreibung Veröffentlichung der Be- kanntmachungsabsicht Übersendung der Au s- schreibungsunterlagen Erstellung und Abgabe von Angeboten innerhalb der Frist Öffnung der Angebote Prüfung und Bewertung der Angebote Linksammlung zt77aa Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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