Wirtschaft gestalten HAK IV, Arbeitsbuch BW

217 Dienste in und an der Gesellschaft leisten Öffentliche Dienstleistungen können immer häufiger mit Hilfe moderner Informations- und Kom­ munikationstechnologien genutzt werden. In diesem Zusammenhang spricht man von E-Government . Der Einsatz neuer Medien ermöglicht es den Behörden, Dienstleistungen über den herkömmlichen Weg (Besuch beim zuständigen Amt, Ausfüllen von Formularen, Abgabe der Formulare, …) hinaus einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So können Verfahren bereits vollständig online erledigt werden . Der Antrag kann online gestellt, die Formulare heruntergeladen, am Bildschirm ausgefüllt, elektronisch unterschrieben und der zuständigen Behörde übermittelt werden. Die entsprechenden In- formationen der Behörden werden dann ebenfalls elektronisch zugestellt. Der Prozess beim E-Govern- ment durchläuft dabei immer folgende Phasen:   Information   Kommunikation   Transaktion Bereitstellung von Informatio- nen, z.B. über den Internetauf- tritt einer Behörde Möglichkeit zum Austausch und interaktiven Abruf von In- formationen Eigentliche Durchführung der Dienstleistung, etwa mit sig- nierten Anfragen und elektro­ nischer Zustellung eines Be- scheides Die Dienstleistungen stehen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zur Verfügung. Vorausset- zung dafür ist eine Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur , weil nur auf diesem Weg der Nachweis der Identität erbracht und somit die Unterschrift ersetzt werden kann. ARBEITSAUFGABE 5: Angebote des E-Government nutzen Nutzen Sie zur Beantwortung der folgenden Aufgabenstellungen die Linksammlung. Um die angebotenen öffentlichen Dienstleistungen auch tatsächlich vollständig nutzen zu können, benötigt man eine Bürgerkarte bzw. eine Handy-Signatur. a) Fassen Sie die Einsatzmöglichkeiten von Bürgerkarte und Handy-Signatur kurz zusammen. b) Informieren Sie sich darüber, wie Bürgerkarte und Handy-Signatur grundsätzlich funktionieren. c) Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Aktivierung von Bürgerkarte und Handy-Signatur. d) Besuchen Sie den digitalen Amtshelfer für Privatpersonen (www.help.gv.at) und verschaffen Sie sich einen Überblick über die Formulare/Online-Amtswege. e) Überprüfen Sie, ob es für die folgenden Amtswege nur die Online-Formulare gibt oder ob der gesamte Amtsweg elektronisch durchgeführt werden kann: Arbeitnehmerveranlagung – Antrag L1, Führerscheinantrag, Familienbeihilfe – Antrag – Beih1 f) Besuchen Sie den digitalen Amtshelfer für Unternehmen (www.usp.gv.at ) und verschaffen Sie sich einen groben Überblick über die Formulare und Online-Verfahren. g) Überprüfen Sie, ob die folgenden Amtswege online durchgeführt werden können: Gewerbean- meldung, Anmeldung/Abmeldung Arbeitnehmer – Mindestangaben, Einkommensteuererklärung – E1 h) Führen Sie mindestens vier Vorteile an, die für Privatpersonen und Unternehmen durch die Nut- zung von E-Government entstehen. i) Beurteilen Sie, ob mit der Nutzung von E-Government auch Risiken für die User bestehen und führen Sie potenzielle Risiken an. Linksammlung ty23u2 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

RkJQdWJsaXNoZXIy ODE3MDE=