Wirtschaft gestalten HAK IV, Arbeitsbuch BW

164 5.7.3 Bau-, Montage- und Dienstleistungen im Ausland Bisher wurde meist von der Versendung von Waren im Rahmen des Exports bzw. Imports ausgegan- gen. Welche Regelungen sind weiters in folgenden Fällen zu beachten: ÚÚ Bauaufträge im Ausland: Ein Bauunternehmen hat einen Bauauftrag im Ausland erhalten und sen- det seine Mitarbeitenden für mehrere Monate ins Ausland. ÚÚ Montage/Reparatur im Ausland: Eine Ware wird im Ausland montiert oder repariert. ÚÚ Beratungen und andere Dienstleistungen im Ausland: Eine Beratungsfirma führt eine Beratung bei einem ausländischen Unternehmen durch. Da in diesem Bereich die Regelungen sehr komplex sind, wenden sich viele Unternehmen bei diesen Themen an die WKO oder an die Wirtschaftskammern in den Bundesländern. Überblick über Regelungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen Gewerberechtliche Regelungen Innerhalb der EU sind österreichische Unternehmen grundsätzlich berechtigt, gewerbliche Tätigkeiten (z.B. Bauleistung, Reparaturen) auch in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen, wenn Sie im Inland dazu berechtigt sind (EU-Dienstleistungsfreiheit). Da Spezialbestimmungen existieren, gibt es in je- dem EU-Land einen einheitlichen Ansprechpartner (siehe Link). Entsendung von Mitarbeitern/innen Innerhalb der EU sind meist keine Berechtigun- gen erforderlich. Viele Mitgliedstaaten fordern jedoch vor der Entsendung die Abgabe einer Meldung über den Einsatzort und über die ent- sendeten Personen. Für das Arbeitsrecht und die Entlohnung (z.B. Mindestlohn) müssen die Bestimmungen des Gastlandes eingehalten werden. Außerhalb der EU müssen Einreise-, Aufenthalts- (Visum) und Arbeitsberechtigungen eingeholt werden. Sozialversicherung Grundsätzlich bleiben die entsendeten Mitar- beiter/innen bei den österreichischen Sozialversicherungen angemeldet und können mit ihrer e-card medizinische Hilfe im Ausland in Anspruch nehmen. Lohnsteuer Wird nicht länger als ein halbes Jahr im Ausland gearbeitet, zahlen die Mitarbeiter/innen weiterhin Lohnsteuer in Österreich. Es bestehen aber Ausnahmen und sehr komplizierte Doppelbesteuerungs- abkommen, damit Personen nicht in zwei verschiedenen Ländern doppelt besteuert werden. Umsatzsteuer Bei Dienstleistungen muss normalerweise der Steuersatz berechnet werden, der in dem Land besteht, in welchem die Leistung erbracht wurde. Wird eine in einem EU-Land erbrachte Montage-, Bau- oder Dienstleistung an einen Unternehmer fakturiert, kann die Rechnung netto erstellt werden (Zusatz: „Leistungsort Ungarn, Leistungsempfänger ist Steuerschuldner“). Zusammenfassende Meldung (ZM) und INTRASTAT-Meldung Diese Meldungen sind ähnlich wie im Warenverkehr zu gestalten. Link p44fj7 Nur zu Prüfzwecken – Eigentu des Verlags öbv

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