Wirtschaft gestalten HAK IV, Arbeitsbuch BW

162 5.7.2 Rechnungen erstellen Rechnungen an Unternehmen: Rechnungen an Unternehmen im Ausland können grundsätzlich netto ausgestellt werden, wenn sie einen Vermerk, einen Ausfuhrnachweis und innerhalb der EU die UID-Nummern enthalten. ÚÚ Vermerk „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ (innerhalb der EU) bzw. „steuerfreie Aus- fuhrlieferung“ (in Drittstaaten) auf der Rechnung ÚÚ Nachweis , dass die Ware in ein anderes Mitgliedland gebracht wurde, z.B. Übernahmebestätigung am Lieferschein, Postaufgabeschein, Speditionsbescheinigung. Dieser Nachweis ist in der Buchhal- tung aufzuheben. ÚÚ Innerhalb der EU: Angabe der UID-Nummer des Verkäufers und Käufers und Überprüfung der UID- Nummer des Geschäftspartners. Die UID-Nummer des Geschäftspartners auf der Rechnung ist zu- künftig auch im Inland zu prüfen (vgl. 1. Jahrgang). Link: MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) Rechnungen an Privatpersonen in anderen EU Mitgliedstaaten (z.B. Warenversand) müssen die USt des EU-Mitgliedslandes enthalten, z.B. 19% für Deutschland, 25% für Kroatien. Die Normalsteuersätze für die Umsatzsteuer liegen in der EU zwischen 15 und 25%. Link: Mehrwertsteuersätze in den Mitgliedstaaten der EU Zusammenfassende Meldung (ZM) Wenn ein österreichisches Unternehmen steuerfrei an Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten lie- fert, muss für diese Lieferungen monatlich eine Zusammenfassende Meldung (ZM, „Formular U13“, siehe Link) für das Finanzamt ausgefüllt werden, z.B. über FinanzOnline (vgl. Gegenstand Unterneh- mensrechnung). Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) In der Umsatzsteuervoranmeldung sind die innergemeinschaftlichen Lieferungen einzutragen (vgl. Gegenstand Unternehmensrechnung). Zahlung der Umsatzsteuer im Rahmen des Imports Die USt für gelieferte Waren (Einfuhr bzw. Import) ist in dem Mitgliedstaat zu zahlen, in dem sie an- kommen. Es handelt sich um einen „innergemeinschaftlichen Erwerb“. Unternehmen können die bei der Einfuhr gezahlte USt als Vorsteuer abziehen. Die EU arbeitet an einem einfacheren USt-System, um internationale Geschäfte zu vereinfachen. INTRASTAT-Meldung Der Warenverkehr innerhalb der EU wird statistisch erfasst. Hierzu müssen alle Unternehmen ihre in- nergemeinschaftlichen Einfuhren oder Ausfuhren über einer bestimmten Schwelle (derzeit 550.000 EUR p.a.) monatlich an die Statistik Austria melden (meist direkt über die Website). Der Warenverkehr mit Drittstaaten (EXTRASTAT) wird im Rahmen des Zollverfahrens erhoben. Zoll Warenlieferungen in Drittstaaten (Export in Nicht-EU-Länder) über 1.000,00 EUR sind beim österrei- chischen Zoll zur Ausfuhr anzumelden (Ausfuhrzollanmeldung). Für Warenlieferungen aus Drittstaa- ten (Import aus Nicht-EU-Länder) fallen Importzölle an. Dazu gibt es ein elektronisches Zollverfahren. Vorweg muss eine Iden- tifizierungsnummer (sog. EORI-Nummer) über das Finanzamt bean- tragt werden (Link). Sämtliche Waren sind international gültigen Zoll- nummern zugeordnet (TARIC-Nummern, z.B. 8471300000 für Notebooks), diesen sind wiederum die im Export und Import erforder- lichen Maßnahmen und zu zahlenden Zolltarife zugeordnet. D.h., wenn Sie die TARIC-Nummer Ihres Produktes herausgefunden haben, können Sie die erforderlichen Zollmaßnahmen und Zollkosten im In- ternet (siehe Link) recherchieren. Link sz8x8z Link pk76ny Link ep6i4h Link q3ry8r Linksammlung 43g9mt Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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