Wirtschaft gestalten HAK IV, Arbeitsbuch BW

154 5.5.4 Risiken und Haftungen vermeiden Auslandsgeschäfte bieten viele Chancen, aber auch zahlreiche Risiken (vgl. Kapitel 5.1). Werden Risi- ken rechtzeitig vor Markteintritt bzw. spätestens vor Vertragsabschluss überlegt, können entspre- chende Schäden vermieden werden. Vermeidung weiterer Risiken: ÚÚ Produkthaftung Sowohl als Hersteller bzw. Exporteur als auch als Importeur haften Sie für Sach- und Personenschä- den durch fehlerhafte Produkte (vgl. 1. Jahrgang). Daher empfiehlt sich: • Genaue Produktkontrolle bei der Herstellung bzw. beim Import • Haftpflichtversicherung bzw. Bildung von Rückstellungen (vgl. Gegenstand Unternehmensrech- nung) • Klare Gebrauchsanweisungen (z.B. genaue Beschreibung zur sicheren Bedienung und Pflege) • Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik (z.B. Berücksichtigung neuer, sicherer Materialien, Erfindungen) ÚÚ Kennzeichnungspflichten Produkte, die in die EU eingeführt werden müssen die CE-Kennzeich- nung (Mindeststandards für Sicherheits- und Gesundheitsanforderun- gen) tragen oder anderen Produktsicherheiten entsprechen. Besonde- re Produkte (z.B. Lebensmittel, Spielsachen) haben weitere Kennzeichnungsvorschriften (vgl. 1. Jahrgang). Der Exporteur sollte sich erkundigen, welche Kennzeichnungspflichten, Sicherheitsvor- schriften und Normen im Exportland gelten. Webtipp: Broschüre zur CE-Kennzeichnung Link gv25eg Risiko Problem Vermeidung Wechselkurs­ risiko bei Fälligkeit erhält der Exporteur weniger (bzw. zahlt der Importeur mehr), da der Kurs der Währung seit Vertragsabschluss gestiegen bzw. gesunken ist Kaufpreis in EUR oder einer sicheren Währung, deren Kurs keinen großen Schwankungen unterliegt, vereinbart Vertragserfül- lungsrisiko Keine Lieferung (Risiko des Importeurs) Keine Annahme (Risiko des Exporteurs) Keine Zahlung (Risiko des Exporteurs) Liefergarantie, Akkreditiv Akkreditiv Dokumenteninkasso, Akkreditiv, Zahlungsgarantie, Exportkreditversi- cherung (vgl. Kapitel 5.5.2). Transportrisiko Beschädigung oder Diebstahl der Ware während des Transportes Vereinbarung eines raschen Risiko- übergangs (z. B. EXW, FAS), Transport- versicherung Rechtliches Risiko Fremde Gerichte entscheiden oder Urteile des österreichischen Gerichts sind nicht durchsetzbar Rechtswahlklausel und Schiedsge- richtsklausel vereinbaren (vgl. Kapitel 5.5.1). Marktrisiko Wenig Erfolg aufgrund fremder Spra- che, Kultur, Konsumgewohnheiten, … Gute Vorbereitung (vgl. Kap. 5.1 – 5.3), kulturelle Sensibilität (vgl. Kap. 5.6) Politisches Risiko Ausbruch von Krisen im Exportland Garantien (vgl. Kap. 5.4) Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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