Wirtschaft gestalten HAK IV, Arbeitsbuch BW

150 5.5.3 Lieferung vereinbaren und absichern Die Lieferklauseln „ab Werk“, „frei Haus“ und „frachtfrei …“ (vgl. 1. Jahrgang) reichen im internationalen Geschäftsver- kehr nicht aus und sind gesetzlich nicht ausreichend gere- gelt. Daher werden Incoterms , international genau definier- te Lieferklauseln, verwendet, die auch im Inland gelten. Folgende Klauseln sind Ihnen bereits bekannt: „ab Werk“ = EXW, „frei Haus“ = DDP, „frachtfrei” = CPT Zu jeder vereinbarten Lieferklausel muss ein Bestimmungsort und die Bezeichnung „Incoterm 2010“ angegeben werden, z. B. CPT Hamburg (Incoterm 2010). Der Bestimmungsort sollte so genau wie möglich angegeben sein (z. B. EXW Villach, Nikolaigasse 26, A-9500 Villach). Darstellung aller Incoterms anhand eines Transportes von Wien nach Indien: Anm.: In der Praxis ist es nicht erforderlich, dass Sie alle Incoterms auswendig können! Anfangsbuchstaben der Incoterms als Merkschema: In der Reihenfolge E, F, C, D wird der Verkäufer zunehmend mit den Transportkosten belastet. E - EXW F - FCA, FAS, FOB C - CPT/CIP, CFR/CIF D - DAP/DAT, DDP Verkäufer trägt keine Transportkosten Verkäufer trägt nicht den Haupttransport (z.B. Schiffstransport) Verkäufer trägt den Haupttransport; Risi- koübergang erfolgt vorm Haupttransport; Verkäufer trägt den Haupttransport und das Risiko Verkäufer in Wien LKW-Transport nach Triest: Übergabe an Spediteur in Graz Schiffstransport: Triest – Mumbai Bahntransport: Mumbai – New Delhi Käufer in Indien EXW – Wien: Ex W orks = Ab Werk Verkäufer muss die Ware nur bereitstellen (hat weder Kosten noch ein Risiko) FCA – Graz: F ree Ca rrier = Frei Frachtführer Verkäufer zahlt den Transport bis zum verein-- barten Ort, ohne Entladung FAS – Triest: F ree A longside S hip = Frei Längsseite Schiff: Verkäufer zahlt den Transport und trägt das Risiko bis die Ware im Hafen Längsseite des Schiffes steht FOB – Triest: F ree O n B oard = Frei an Board Verkäufer zahlt den Transport und trägt das Risiko bis die Ware auf das Schiff geladen ist CFR/CIF – Mumbai: C ost, ( I nsurance,) F reight = Kosten, (Versicherung,) Fracht: Kostenübergang Verkäufer zahlt den Transport bis zum vereinbarten Ort (oft Ankunftshafen), Verkäufer trägt das Risiko nur bis zum Abgangshafen Risikoübergang (CIF: Verkäufer versichert auch den Seetransport) CPT/CIP – Mumbai: C arriage (& I nsurance) P aid T o = frachtfrei (und versichert) Kostenübergang ab verein- Verkäufer zahlt Transport (und Versicherung) bis zum vereinbarten Ort, bartem Ort Verkäufer trägt das Risiko nur bis zur Übergabe Risikoübergang ab 1. Frachführer an den 1. Frachtführer (z.B. Spediteur) DAP/DAT – Mumbai: D elivered A t P lace/ T erminal = Geliefert Ort/Terminal Verkäufer zahlt den Transport bis zum genannten Ort (DAP = ohne Entladung) bzw. Terminal (DAT = mit Entladung) DDP – New Delhi: D elivered D uty P aid = Geliefert und verzollt = “frei Haus” Verkäufer zahlt den Transport, trägt das Risiko und muss die Einfuhr abwickeln (Zoll, Einfuhrsteuern…) Nicht empfohlen, da der Käufer die Zollabwicklung im Exportland erledigen sollte. FAS FOB Nur für Lieferungen mit Schiffstransport bestimmt DAT DAP Nur zu Prüfzwecken – E gentum des Verlags öbv

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