Wirtschaft gestalten HAK IV, Arbeitsbuch BW

140 5 5 Internationale Kaufverträge gestalten Kaufverträge mit internationalen Geschäftspartnern werden grund- sätzlich genauso geschlossen wie im Inland (vgl. 1. Jahrgang). Da in jedem Land ein anderes Recht gilt und das Risiko für die Lieferung und die Zahlung höher ist, müssen zusätzliche Vereinbarungen in den Vertrag aufgenommen werden. Schwechater Kabelwerke GmbH Die Firma SKW verwendet folgende Absicherungen bei Exportgeschäften: ÚÚ Bankgarantien, ÚÚ Anzahlungen, ÚÚ Dokumentenakkreditiv oder Dokumenteninkasso, ÚÚ Zahlungsausfallsversicherung bei der Prisma Kreditversicherungs-AG (vgl. Kapitel 5.4) Internationalisierung ✓    Exportmarkt ✓    Bearbeitung/Vertrieb ✓    Prozesse ✓    Exporthilfe 0    Vertrag 0    Kultur 0    Abwicklung 0    Finanzierung Bestandteile von internationalen Kaufverträgen Grundsätzliche Bestandteile (vgl. 1. Jahrgang) Vereinbarung erforderlicher Dokumente • Verkäufer und Käufer • Ware • Preis • Lieferbedingungen (Ver- wendung von Incoterms) • Zahlungsbedingungen • Anwendbares Recht • Gerichtsstand • Schiedsgericht • Transportdokumente: • Konnossement (bill of lading) oder Ladeschein (Flusskonnossement) • Eisenbahn-, Straßen-, Luft-, Seefrachtbrief • Handels- und Zollfaktura • Ursprungszeugnis • Pack- und Gewichtsliste • Zertifikate • Versicherungspolizze Verkäufer/in = Exporteur Käufer/in = Importeur Abschluss des Kaufvertrages (z.B. Angebot + Bestellung) Im 1. Jahrgang haben Sie gelernt, dass ein Vertrag durch beidseitige Willenserklärung zustande kommt. Ein Kaufvertrag wird daher häufig durch Angebot und Bestellung geschlossen. Der Verkäu- fer (Exporteur) wird daher sein Angebot und der Käufer (Importeur) seine Bestellung sehr sorg- fältig verfassen, da alle getroffenen Vereinbarungen (Ware, Preis, Lieferklauseln, Sicherheiten, …) danach gelten und erfüllt werden müssen . Angebot Ware Preis Bestellung Ware Preis Absicherung der Lieferung und Zahlung • Bankgarantien: z. B. Liefer-, Zahlungsgarantie • Dokumentenakkreditiv • Dokumenteninkasso • An-/Vorauszahlung • Eigentumsvorbehalt • Zahlungsausfallsversiche- rung • Wechsel Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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