Wirtschaft gestalten HAK IV, Arbeitsbuch BW

122 4.2.3 Versicherungsverträge abschließen und kündigen Der Versicherungsschutz beginnt nachdem die Prämie einbezahlt wurde. In Ausnahmefällen (z.B. bei der Kfz-Haftpflichtversicherung) kann der Versicherungsschutz auch schon vorher bestehen. Man spricht dann von „vorläufiger Deckung“. Mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages sind folgende Pflichten für den/die Versicherte/n verbunden: ÚÚ Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie (sonst geht der Versiche- rungsschutz verloren) ÚÚ Anzeigepflicht (Änderungen des Risikos, jeden Versicherungsfall sofort melden) ÚÚ Auskunftspflicht (alle notwendigen Auskünfte zum Versicherungsfall müssen gegeben werden) ÚÚ Mitteilungspflicht (wenn das gleiche Risiko bei verschiedenen Versiche- rungen versichert wurde) Natürlich ist es auch möglich, einen Versicherungsvertrag zu kündigen . Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können Konsumentinnen und Konsumenten bereits zum Ablauf des dritten Jahres und danach jährlich kündigen. Die Kündigung muss schriftlich (Einschreiben!) spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherungsunternehmen einlangen. Versicherungsunternehmen räumen ihren Kundinnen und Kunden bei langfristigen Verträgen oft so- genannte „Dauerrabatte“ ein. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages kann es sein, dass ein Teil dieses Rabatts zurückbezahlt werden muss. ARBEITSAUFGABE 11: Informationen rund um den Versicherungsvertrag recherchieren Folgen Sie dem Link und informieren Sie sich über Abschluss, Rücktritt und Kündigung eines Versi- cherungsvertrages. Berücksichtigen Sie dabei besonders die Möglichkeiten des Rücktritts vom Ver- trag. Sämtliche Versicherungsarten haben eine Gemeinsamkeit: Um Versicherungsschutz zu genießen, ist der Abschluss eines Vertrages notwendig. Dieser Vertrag besteht aus der Versicherungspolizze (diese beinhaltet wichtige Informationen zum Versicherungsvertrag wie z. B. Polizzen-Nummer, genaue Bezeichnung der Versicherung, Höhe der Prämie, Versicherungsumfang, …) sowie den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingun- gen (die Allgemeinen Versicherungsbedingungen entsprechen im wesentlichen den bereits bekann- ten AGB). Folgende Punkte sollten unbedingt in einem Kündigungsschreiben an eine Versicherung stehen: • Name und Adresse des Versicherungsunternehmens • Name und Adresse des/der Versicherten • Polizzen-Nummer • Art der Versicherung, die gekündigt werden soll, wenn unter einer Polizzen-Nummer mehrere Versicherungen angeführt sind (Bündelversicherung) • Zeitpunkt der Kündigung (wenn der Termin nicht genau angegeben werden kann, sollte die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ verwendet werden) • Bitte, eine Kündigungsbestätigung bzw. eine Stornopolizze zugesendet zu bekommen, damit der/die Versicherungsnehmer/in weiß, dass das Versicherungsunternehmen die Kündigung be- arbeitet und akzeptiert hat Link r7g5ay Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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