Wirtschaft gestalten HAK IV, Arbeitsbuch BW

117 Risiken erkennen, vermeiden und versichern Art der Versicherung Beschreibung der Leistungen aus der Sachversicherung Allgemeine Haftpflichtversicherung Eine allgemeine Haftpflichtversicherung ist bei Privatpersonen häufig in die Haushaltsversicherung integriert. Es besteht bei der privaten Haftpflichtversicherung auch die Möglichkeit ganz spe- zielle Risiken zu versichern (z.B. Hundebiss). Für Unternehmen steht die Betriebshaftpflichtversicherung zur Verfügung, die berechtigte Schadenersatzansprüche bezahlt und zu Unrecht erhobene Schadenersatzansprüche abwehrt. Für eini- ge Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte, Notar, Steuerberater) ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, für alle anderen Unternehmen ist es sehr sinnvoll, sie abzuschließen. In vielen Betriebshaftpflichtversicherungen ist auch eine Absiche- rung gegen Produkthaftungsansprüche inkludiert. Rechtsschutzversicherung Wenn Streitigkeiten mit Nachbarn, Unfallgegnern oder anderen Personen vor Gericht landen, verursachen diese Konflikte nicht selten Kosten, die in keiner Relation zum eigentlichen Streitwert stehen. Die Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtsgebühren, Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige und Prozesskosten des Gegners (falls man diese bezahlen muss) übernimmt die Rechtsschutzversicherung – falls vertraglich nicht manche Teile ausgeschlossen sind. Grundsätzlich können bei der Rechtsschutzversicherung individu- elle Pakete geschnürt werden, die auf ganz unterschiedliche Risi- kosituationen abgestimmt sind. Dazu zählen z.B. Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis, bei Erbschaften, im Zusammenhang mit Kfz, … Kreditversicherung Um sich als Unternehmen vor Zahlungsausfällen zu schützen , kann man eine Kreditversicherung abschließen. Vom KMU bis zum international tätigen Konzern können Leistungen von Kre- ditversicherern in Anspruch genommen werden. (siehe auch Kapitel „Internationale Geschäfte abwickeln“) Betriebsunterbrechungs­ versicherung Eine Betriebsunterbrechungsversicherung deckt grundsätzlich folgende Schäden, wenn dadurch das Unternehmen lahmgelegt ist und somit große Ertragsausfälle entstehen: ÚÚ Finanzielle Schäden durch Betriebsstillstand (z.B. bei Sach- schäden durch Feuer, Sturm oder Wasser) ÚÚ Schäden, die aus persönlichen Gründen wie Unfall oder Krank- heit des Unternehmers/der Unternehmerin entstehen Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist vor allem für Klein- und Einzelunternehmer/innen besonders wichtig. Checkliste: Was ist bei einem Unfall zu tun? • Leisten Sie verletzten Personen Erste Hilfe bzw. verständigen Sie die Rettung. • Bei Personenschäden informieren Sie die Polizei. • Übernehmen Sie nie voreilig die (Mit-)Schuld. • Füllen Sie vor Ort den Europäischen Unfallbericht aus und machen Sie aussagekräftige Fotos (z. B. mit dem Mobiltelefon). • Melden Sie den Unfall bei Ihrer Versicherungsanstalt. Linksammlung s7f4c9 Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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