Wirtschaft gestalten HAK IV, Arbeitsbuch BW

116 Vermögensversicherungen In diese Gruppe gehören jene Versicherungszweige, die das fi- nanzielle Wagnis im Zusammenhang mit Rechtsansprüchen, mit drohenden Aufwänden oder Einnahmeausfällen übernehmen. Auch bei diesen Sparten gilt sowohl für den Vertragsabschluss als auch für den Anspruch auf Versicherungsleistung die Voraus- setzung, dass der Eintritt des Versicherungsfalles ungewiss ist. Charakteristisch für die hier beschriebenen Versicherungssparten ist das Fehlen eines im Vorhinein objektiv feststellbaren Versicherungswertes (Ausnahme Kreditversicherung). Die Versicherungen bie- ten daher von sich aus fixe Versicherungssummen, bis zu deren voller Höhe jeder versicherte Schaden gedeckt ist. Die bekannteste Vermögensversicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Je nach Risikosituation können verschiedene Haftpflichtversicherungen (z.B. für Privatpersonen, Hun- dehalter, Unternehmer) gewählt werden. Art der Versicherung Beschreibung der Leistungen aus der Sachversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebe- ne Pflichtversicherung für alle zum Verkehr zugelassenen Kraft- fahrzeuge. Diese Versicherung verhindert, dass ein Verkehrsunfall zum finanziellen Ruin führt oder ein schuldloses Opfer keine Entschä- digung erhält, weil der Verursacher des Schadens zahlungsunfä- hig ist. Ein Kraftfahrzeug wird nur dann zum Verkehr zugelassen (Erhalt der Nummerntafel), wenn es haftpflichtversichert ist. Versichert ist der Versicherungsnehmer, der Eigentümer und Halter des Kfz, der berechtigte Lenker, Einweiser und Insasse. Gedeckt werden Schäden bis zur vereinbarten Versicherungs- summe (für Pkw derzeit mindestens 7 Millionen EUR). Die Höhe der Prämie bemisst sich bei Pkw und Kombi grund- sätzlich nach der Motorleistung (kW), bei einspurigen Fahrzeu- gen nach dem Hubraum bzw. nach der Zahl der Sitze. Für Lkw und Busse gelten gesonderte Regelungen. Weitere Kriterien, die die Prämienhöhe beeinflussen, sind z.B. die Höhe der Versiche- rungssumme, Type des Fahrzeugs, Alter, Beruf und der Wohnsitz. Nach dieser Ersteinstufung ermitteln die meisten Versicherun- gen die Höhe der Prämie nach dem Schadensverlauf („Bonus- Malus-System). Folgen Sie dem Link und Sie finden Details zum Bonus-Malus-System. Nicht versichert sind Schäden am versicherten Fahrzeug selbst (dazu gibt es die Kaskoversicherung), sonstige Sachschäden und Schäden am beförderten Ladegut. Achtung! In manchen Fällen kann die Versicherung (zumindest) einen Teil der Schadenssumme zurückverlangen (z.B. bei Alko- holisierung) Die Haftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich Sach- und/oder Personenschäden, die die ver- sicherte Person Dritten zufügt. Die Haftpflichtversicherung überprüft, ob und in welcher Höhe die Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, den Ersatz der berechtigten Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Leistungen sind jeweils mit der vereinbarten Versicherungssumme beschränkt. Link u3yt8y Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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