Wirtschaft gestalten HAK IV, Arbeitsbuch BW

114 Sachversicherungen Zu den Sachversicherungen zählen alle Sparten, die Versiche- rungsschutz für Sachwerte garantieren. In der Sachversiche- rung orientiert sich der Versicherungsschutz am tatsächlichen oder angegebenen Wert der versicherten Sache (Versiche- rungssumme). Sind die versicherten Sachwerte bekannt, so lässt sich auch die Versicherungssumme exakt festlegen ( Voll- versicherung , d.h. Versicherungssumme = Versicherungswert ). In diesem Zusammenhang wird auch von Schadensversicherungen gesprochen, d.h., es wird der ein- getretene Schaden (soweit er versichert ist) ersetzt. Da der Schadenersatz nie höher sein kann als der Wert der versicherten Sache, ist eine zu hohe Summe (Überversicherung) sinnlos und eine mehrfache Versicherung nur bis zum Wert der versicherten Sache zielführend und zulässig. Ist dagegen die Versi- cherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert der versicherten Sache (Unterversicherung ), so wird ein versicherter Schaden nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versiche- rungswert ersetzt. Aus einzelnen Sachversicherungen wird oft ein Paket geschnürt. Ist dies der Fall, spricht man von Bündelversicherungen . Ein Beispiel für Privatpersonen ist die Haushaltsversicherung (meist auch noch in Kombination mit einer Haftpflichtversicherung, die aber zu den Vermögensversicherungen zählt). Art der Versicherung Beschreibung der Leistungen aus der Sachversicherung Haushaltsversicherung Bei einer Haushaltsversicherung ist der gesamte Hausrat (Ein- richtung und Gegenstände, die zum Ge- und Verbrauch dienen) der in der Polizze angegebenen Wohnung versichert. Leistungen werden bei Schäden durch Feuer, Sturm, Einbruchsdiebstahl (wenn die Räume verschlossen waren), Raub, Leitungswasser und Glasbruch erbracht. Kaskoversicherung (z. B. für Kfz) Deckt Schäden am eigenen Fahrzeug – z.B. bei Diebstahl, Brand, Wildunfällen, Hagel, … und alle Schäden, die bei einem Unfall unabhängig vom Verschulden oder durch böse Absicht fremder Personen entstanden sind (z.B. Vandalismus). Bei Kaskoversiche- rungen muss in den meisten Fällen ein Selbstbehalt vom Versi- cherten getragen werden. Reisegepäckversicherung Bei einer Reisegepäckversicherung sind das gesamte Reisege- päck, technische Geräte samt Zubehör, Sportgeräte sowie unter bestimmten Voraussetzungen Schmuck und Uhren versichert. Nicht versichert sind z.B. Geld, Dokumente und Personal Compu- ter. Ein Haus brennt bei einem Feuer ab, der Eigentümer hat eine Feuerversicherung abgeschlossen. Gesamtwert der versicherten Sache: Versicherungssumme: eingetretener Schaden: 500.000,00 EUR 250.000,00 EUR 300.000,00 EUR In diesem Fall wird nur die Hälfte des Schadens, nämlich 150.000,00 EUR, ersetzt, da nur die Hälfte des Wertes versichert war. Zur Vermeidung der Unterversicherung trotz ursprünglich richtiger Versicherungssumme ist in den meisten Polizzen eine Wertanpassungsklausel enthalten, nach der die Versicherungs­ summe und die Prämie jährlich den Schwankungen des Ver- braucherpreisindex angepasst werden. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des V rlags öbv

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