Wirtschaft gestalten HAK IV, Arbeitsbuch BW

112 4.2.2 Individualversicherungen auswählen Basierend auf der Vielfalt der versicherbaren Risiken, können grund- sätzlich unterschiedliche Versicherungsarten bei Individualversiche- rungen unterschieden werden. Dabei kann man Risiken für Perso- nen, Risiken bei Sachen und Risiken im Zusammenhang mit Vermögen versichern. Versicherungsarten nach dem Risiko (Individualversicherungen) Personenversicherungen Sachversicherungen Vermögensversicherungen ÚÚ Lebensversicherung (z.B. Ablebens-, Erlebens­ versicherung) ÚÚ Krankenversicherung (z.B. Taggeld) ÚÚ Unfallversicherung (z.B. Heilungskosten, Taggeld, eventuell auch Rente, …) ÚÚ Elementarversicherungen (z.B. Feuer, Einbruch, Dieb- stahl, Haushalt) ÚÚ Technische Versicherungen (z.B. für Maschinen) ÚÚ Transportversicherungen (z.B. Reisegepäcksver­ sicherung) ÚÚ Kaskoversicherungen (z.B für Kfz) ÚÚ Allgemeine Haftpflicht­ versicherung ÚÚ Kfz-Haftpflichtversicherung (Bonus-Malus-System) ÚÚ Rechtsschutzversicherung ÚÚ Betriebsunterbrechungs­ versicherung ÚÚ Kreditversicherung Personenversicherungen Personenversicherungen sind häufig eine Ergänzung für die Versorgungsleistungen der gesetzlichen Sozialversicherung. Beispielsweise stehen folgende Formen dabei zur Auswahl: Art der Versicherung Beschreibung Lebensversicherung Bei einer Lebensversicherung verpflichtet sich der Versicherer, zu einem bestimmten Zeitpunkt (= Eintritt des Versicherungsfalls, wie z.B. Tod oder Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person), die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den Begünstigten/die Begünstigte auszuzahlen (als Einmalzahlung oder in Monatsraten). ÚÚ Er- und Ablebensversicherung: Diese Versicherung bietet eine Kombination von Versicherungsschutz und Kapitalaufbau für die Zukunft. Die Auszahlung der Versicherungssumme kann einmalig oder in Form einer Rente (Pensionszusatzversicherung) erfolgen. Bei Er- und Ablebensversicherungen gibt es eine Vielzahl an ver- schiedenen Produkten, mit denen unterschiedliche Ertragschan- cen verbunden sind. ÚÚ Risikoversicherungen werden zur Besicherung von Krediten oder zur Absicherung von Hinterbliebenen abgeschlossen. Der Versiche- rungsfall tritt bei Tod des Versicherungsnehmers ein. Mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer erlischt auch der Versiche- rungsvertrag. ÚÚ Rentenversicherungen können ebenfalls in Form einer Lebens­ versicherung abgeschlossen werden. Mit Fälligkeit des Vertrages wird eine monatliche Rente ausgezahlt. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum d s Verlags öbv

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