Begegnungen mit der Natur, Maturatraining

Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Reifeprüfung? Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Reifeprüfung ist die Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen 1 (Prüfungsordnung AHS, kurz RPVO). Auf welche Termine ist zu achten? Bis spätestens Ende November des siebenten Semesters müssen den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklasse in allen maturablen Unterrichtsgegenständen die Themenbereiche für die mündliche Reifeprüfung bekanntgegeben werden. Bis spätestens 15. Jänner der letzten Schulstufe (8. Klasse bzw. 12. Schulstufe) hat die Bekanntgabe der gewählten Prü- fungsgebiete durch die Kandidatin bzw. den Kandidaten zu erfolgen. Was sind „Themenbereiche“? Die bei der Matura abgeprüften Themenbereiche sind die wesentlichen Bereiche aus dem im Oberstufenlehrplan ver- ankerten Lehrstoff. Es sind alle lehrplanmäßigen Schulstufen zu berücksichtigen, die Aufteilung auf die einzelnen Jahrgänge muss jedoch nicht gleichmäßig erfolgen. Die Themenbereiche müssen so formuliert werden, dass für die Schülerinnen und Schüler ersichtlich ist, welche Lerninhalte jeweils erfasst werden. Deshalb empfiehlt es sich bei Bekanntgabe der Themenbereiche diese jeweils anzugeben ( Tabelle 1). 2 Die Anzahl der Themenbereiche richtet sich nach den in der Oberstufe unterrichtetenWochenstunden. ProWochenstunde sind zwei bis drei, jedoch insgesamt maximal 18 Themenbereiche zu formulieren 3 . Die Themenbereiche werden innerhalb der Fachkonferenz festgelegt. Beispiele für zweckmäßige Themenbereiche aus dem Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde befinden sich in Tabelle 1. In Tabelle 4 ( S. 10–11) sind diese Themenbereiche den 50 Aufgaben dieses Bandes zugewiesen (zu jedemThemenbereich wurden mindestens zwei Aufgaben konzipiert). Tabelle 1 Auflistung der Themenbereiche dieses Bandes inklusive der Lerninhalte des Bereichs (Hinweis: die hier angeführ- ten Hauptthemen sind konkret auf die Aufgaben dieses Bandes zugeschnitten und nehmen nicht in Anspruch, den gesamten Lehrstoff des jeweiligen Themas abzubilden) Vorschlag zu Themenbereichen Lerninhalte Zellbiologie Mikroskop, Bau der Zelle, Zellorganellen und ihre Bedeutung, Unterschiede zwischen pflanzlichen, tierischen und Bakterienzellen, Kennzeichen des Lebens, Euglena, Viren, Antibiotika, Biomembranen, Brown’sche Molekularbewegung, Diffusion und Osmose, Bedeutung der Zellwand, Plasmolyse und Deplasmolyse, Pro- und Eukaryonten, Endosymbiontentheorie Stoffwechselphysiologie Fotosynthese, Kohlenstoffkreislauf, Zellatmung, Gärungen, ATP Mikrobiologie Sporozoa, Toxoplasmose, Malaria, Sichelzellenanämie, Bakterien als erste Lebewesen, Spaltung, Sporen- bildung, auto- und heterotrophe Bakterien, Vergesellschaftung von Bakterien (Kommensalismus, Parasitismus, Symbiose), Bakterien im Stoffkreislauf der Natur, pathogene Bakterien, Antibiotika, Biotech- nologie (Nahrungsmittelproduktion, Bioleaching, Gentechnik …) Biotechnologie in der Nahrungsmittel­ produktion Enzyme, Gärung, Brotherstellung, Bier- undWeinproduktion, Dichteregulation, Sauerteig zur biologi- schen Teiglockerung, Käseerzeugung, Milchsäure als Konservierungsmittel, Essigsäureerzeugung, Fäulnis, Verwesung, Denaturierung von Eiweiß, Gewinnung labähnlicher Enzyme aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen 1 BGBl. II Nr. 326/2017 v. 24.11.2017; online verfügbar über https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007845 [Stand 14. 4. 2019]. 2 Tipp: Zur Einschränkung des Stoffumfanges ist es sinnvoll, die Lerninhalte auf die von der Prüferin bzw. vom Prüfer zusammengestellten Maturaaufgaben abzustimmen. 3 Ausnahmen davon (das Fach Biologie ist davon nicht betroffen) siehe §28 (2) RPVO 4 RICHTLINIEN ZUR REIFEPRÜFUNG Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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