Begegnungen mit der Natur 8, Schulbuch

152 Biotechnologie und Gentechnik Der Einsatz von gv-Pflanzen führt zu einem Verlust der biologischen Vielfalt Für die Saatgutkonzerne kommerziell bedeutsam sind gv-Pflanzen, die durch das Einschleusen eines bestimmten Bakteriengens eine Resistenz gegen ein bestimmtes Unkrautvernichtungsmittel erworben haben, das von den entspre- chenden Konzernen auch selbst produziert wird. Die Gifte, die alle Pflanzen auf der Anbaufläche abtöten, außer die gentechnisch veränderten, sind im „Doppelpack“ mit dem Saatgut erhältlich. Problematisch ist die Tatsache, dass auch viele Wildkräuter mit der Zeit gegen die Gifte Resistenzen entwickeln, was das Ausbringen weiterer Giftmittel erfordert. Aber auch der Anbau von Bt-Pflanzen ( Seite 143) ist nicht unbedenklich. Die Larven und teilweise Adulttiere von Florfliegen und Marienkäfer, die unter anderem nützliche Blattlausvertilger sind (biologische Schädlingsbekämp- fung!), ernähren sich auch von Maiszünsler-Larven. Sind diese vergiftet, ster- ben auch die Florfliegen und Marienkäfer durch das Gift. Die Vernichtung der Wildpflanzen durch den massiven Gifteinsatz, die auch eine Dezimierung von Tieren (besonders Insekten und Vögeln) zur Folge hat, sowie Bt-Pflanzen bedeuten einen Verlust an biologischer Vielfalt. 47  Florfliegenlarven … 48 … und Marienkäfer sind wichtige Schädlingsbekämpfer. 49  Maiszünsler-Larve 50  Pflanzengifte bedingen einen Verlust an biologischer Vielfalt. Kommerzielle Interessen stehen im Vordergrund Die Kontrolle der Saatgutindustrie weltweit liegt in den Händen weniger Saat- gutkonzerne. Die Tatsache, dass diese die von ihnen entwickelten gentech- nisch veränderten Pflanzenarten patentieren lassen, lässt vermuten, dass kommerzielle Interessen eindeutig im Vordergrund stehen. Landwirtinnen und Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen, müssen für die Verwertung des Patents zahlen. Dies bedeutet nicht nur Mehrkosten, sondern auch die Abhängigkeit vom Saatguthersteller: Wurde einmal Saatgut von gv-Pflanzen angebaut, lässt es sich nicht vermeiden, dass Samen auf den Feldern zurückbleiben. In der Folge gibt es im nächsten Jahr, auch wenn wieder herkömmliches Saatgut ver- wendet wird, gv-Pflanzen auf dem Feld, weshalb die Landwirtin beziehungs- weise der Landwirt, wenn es zur Ernte kommt, wieder Gebühren an den Saat- guthersteller zahlen muss. gv-Pflanzen bringen Konsumentinnen und Konsumenten keine Vorteile Eine höhere Toleranz von Nutzpflanzen gegenüber Schädlings- und Unkraut- vernichtungsmittel, eine längere Lagerungsfähigkeit sowie eine erhöhte Krankheitsresistenz haben für den Konsumenten keine Vorteile (außer eventu- elle Preisreduktionen, sofern diese an die Konsumenten weitergegeben wer- den). Allerdings tragen die Konsumenten die mit dem Einsatz der Gentechnik möglicherweise verbundenen gesundheitlichen Risiken. Es gibt noch keine Langzeitstudien darüber, ob und wie sich gv-Pflanzen auf die menschliche Gesundheit auswirken.  patentieren Der Inhaber eines Patents hat das Recht, anderen die Nutzung und den Verkauf seiner Erfindung zu untersagen bzw. für die Nutzung Geld zu verlangen.  Langzeitstudien Bei der Einreichung von gv-Pflanzen zur Zulassung werden Ergebnisse von Stu- dien beigelegt, die die Gentechnikkon- zerne selbst in Auftrag gegeben haben. Dabei werden mitunter unerwünschte Ergebnisse zurückgehalten. So wurde zB im Jahr 2005, erst nachdem Unregelmäßigkeiten im Zulassungsan- trag eines Saatgutherstellers für eine gv-Maislinie aufgefallen waren und die Umweltorganisation Greenpeace eine Freigabe der Studie bewirken konnte, bekannt, dass bei Ratten, die mit dem betreffenden Mais gefüttert wurden, Leber- und Nierenschäden aufgetreten waren. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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