Begegnungen mit der Natur 8, Schulbuch

139 Der Mensch greift ein 1. Ist nicht jeder Embryo schützenswertes Leben? Diskutiert darüber, und in diesem Zusammenhang auch über die Abtreibungsproblematik. 2. „Gegner der Pränataldiagnostik lehnen sie als moralisch nicht vertretbar ab, weil sie die Geburt von behinderten Menschen nicht zulässt. Befür- worter der PID sehen darin eine Möglichkeit einen späteren Schwanger- schaftsabbruch mit all seinen ethischen, religiösen, psychologischen und medizinischen Problemen vermeiden zu können.“ Nimm zu diesen Aussa- gen kritisch Stellung. 3. Eine pränatale Untersuchung ergibt ein positives Gentestergebnis auf Chorea Huntington ( Seite 64). Versucht in der Klasse in einem Rollen- spiel diese Situation nachzuvollziehen: Wie gehen die werdenden Eltern mit dieser Diagnose um? Welche Überlegungen stellen sie (eventuell in einem ärztlichen Beratungsgespräch) an? Welche Entscheidungen wer- den getroffen? Selbst aktiv! Erläutere die Vorgänge in Abb. 17. Selbst aktiv! Die PID ist in Österreich eingeschränkt erlaubt Nach der Novellierung des FMedG 2015 ( Abb. 16) ist im Zuge der pränatalen Diagnostik eine Präimplantationsdiagnostik ( S. 78) eingeschränkt zulässig, u.a. wenn konkreter Zweifel an der Lebensfähigkeit des Embryos herrscht bzw. ein hohes Risiko besteht, dass das Kind schwerste Schädigungen aufweist. Weiterhin nicht erlaubt ist die PID zum Zweck der Auslese von gewünschten Merkmalen (zB Geschlecht). Die Polkörperdiagnostik ist eine Sonderform der PID Eine Alternative zur PID stellt die Polkörperdiagnostik (PKD) dar. Da es sich bei den Polkörperchen weder um entwicklungsfähige Zellen noch um Geschlechtszellen handelt, ist die ethische Akzeptanz der PKD höher als die der PID und der pränatalen Diagnose. In Österreich ist sie nach herrschender Rechtsauffassung mit dem FMedG vereinbar und damit im Gegensatz zur PID uneingeschränkt erlaubt. Die PKD ist allerdings eine sehr aufwändige, zeit- und kostenintensive Untersuchungsmethode, weshalb sie, besonders in Län- dern, in denen die PID zugelassen ist, selten praktiziert wird. Zudem hat sie den Nachteil, dass sich die Untersuchungen nur auf das mütterliche Erbgut beschränken. Ebenso können genetische Defekte, die möglicherweise erst im Embryonalstadium auftreten, damit nicht erfasst werden. 2005 kam es in Österreich zur ersten Schwangerschaft nach einer PKD. 16  Auszug aus dem FMedG (Quelle: Bundeskanzleramt, Rechtsinformations­ system des Bundes RIS; online verfügbar über http://www.ris.bka.gv.at [Stand 20.02.2019]) § 9. (1) Entwicklungsfähige Zellen dür- fen – soweit in § 2a (Anmerkung: re- gelt Zulässigkeit der PID) nichts ande- res geregelt ist – nicht für andere Zwecke als für medizinisch unterstütz- te Fortpflanzungen verwendet werden. (2) Entwicklungsfähige Zellen dürfen nur insoweit untersucht und behandelt werden, als dies nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Er- fahrung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft oder zur Durchfüh- rung einer Präimplantationsdiagnostik nach § 2a erforderlich ist. Das Gleiche gilt für Samen und Eizellen, die für me- dizinisch unterstützte Fortpflanzungen verwendet werden sollen.  Polkörperdiagnostik Durch Meiose entstehen aus einer dip- loiden Urgeschlechtszelle vier haploide Geschlechtszellen ( Begegnungen mit der Natur, Band 6). Während die dabei entstehenden Spermien einander gleich- wertig sind, bildet sich im weiblichen Geschlecht nur eine große Eizelle. Die restlichen Zellen, die so genannten Pol- körperchen ( Abb. 18), sind viel kleiner und werden abgebaut. Aus den Ergeb- nissen einer Untersuchung der Polkör- perchen lassen sich Rückschlüsse auf die genetische Gesundheit der Eizelle schlie- ßen. Die PKD dienst in erster Linie dem Nachweis einer Genommutation. 17  Bildung von Eizelle und Polkörperchen durch Meiose (Schema) erstes Polkörperchen (haploid) primäre Eizelle (diploid) weibliche Urkeim zelle (diploid) Oogonium (diploide Vorläuferzelle der Eizelle) sekundäre Eizelle (haploid) reife befruch- tungsfähige Eizelle 1. meiotische Teilung 2. meiotische Teilung Polkörperchen 18  Polkörperchen an einer Eizelle Polkörperchen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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