Begegnungen mit der Natur 6, Schulbuch

48 Fortpflanzung und Entwicklung Schwangerschaftswoche Als erster Tag der Schwangerschaft gilt der erste Tag der letzten Menstruation. Die Befruchtung kann aber erst mit dem nächsten Follikelsprung, also etwa zwei Wochen später, stattgefunden haben. Fetus, Fötus fetus (lat.) = Spross, Frucht, Leibesfrucht Nach der 10. Schwangerschaftswoche wird der Embryo als Fetus bezeichnet Acht Wochen nach der Befruchtung (entspricht dem Ende der zehnten Schwangerschaftswoche ) sind alle lebenswichtigen Organe und Strukturen angelegt. Der Embryo wird jetzt als Fetus oder Fötus bezeichnet. Die nächsten Wochen und Monate stehen im Zeichen von Wachstum, Reifung, Wahrnehmung und Bewegung. 71 ca. 8 Wochen nach der Befruchtung 1. In den ersten zehn Schwangerschaftswochen wird von der Einnahme von bestimmten Medikamenten durch die Mutter abgeraten, da dies den Embryo gefährden könnte. Beurteile die Sinnhaftigkeit dieser Maßnah- me. 2. Informiere dich über die Contergan-Affäre Ende der 1950er und Anfang der 1960er Jahre. Erörtere Maßnahmen, die die gravierenden Folgen ver- hindert hätten können. 3. Befülle ein Plastiksäckchen mit Wasser, gib ein rohes Ei hinein und schüttle und stoße den Beutel. Was kannst du beobachten? Diskutiere in diesem Zusammenhang Bedeutung und Nutzen der Fruchtblase. Selbst aktiv! Schwanger- schaftswoche EMBRYONALPHASE 4 Der Keimling, der einen Durchmesser von 0,1 bis 0,2mm aufweist, hat sich vollständig in die Gebärmutter- schleimhaut eingenistet. 5 Der wurmförmige Embryo weist eine Länge von etwa 2mm auf. Sein kleines Herz (noch ein einfacher Schlauch) beginnt zu schlagen, die Entwicklung des Nervensystems setzt ein. 6/7 Der Embryo hat eine Länge von 4 bis 6mm erreicht. Er liegt gut geschützt in der Fruchtblase und wird vom Fruchtwasser umspült. Kopf und Hals sind erkennbar, am Kopf zeigen sich die Ohren- und Augenanlagen. Die Schwangerschaft kann jetzt mittels Ultraschall festgestellt werden. 8 Beim etwa 15mm großen und 1 g schweren Embryo lassen sich die Ansätze von Armen und Beinen mit Finger- und Zehenanlagen erkennen. 10 Die Ausbildung aller lebenswichtigen Organe und Strukturen ist abgeschlossen, die Scheitel-Steiß-Länge (SSL) beträgt rund 3 cm (bis zur 20. SSW wird nun die Länge vom Scheitel bis zum Steißbein angegeben, da die Bei- ne bis dahin schwer messbar sind, weil sie dem Körper dicht anliegen). FETALPHASE 11 Der Fetus (SSL 4 cm, 7g schwer) hat bereits deutliche Gesichtszüge. Die Zahnanlagen entwickeln sich, Finger- und Zehennägel werden sichtbar, die äußeren Geschlechtsorgane beginnen sich auszubilden. Durch die Haut des Fetus lassen sich das Gehirn und das Rückenmark, der Darm und die Leber erkennen, der Dottersack be- ginnt sich zurückzubilden. 15 Der Fetus (SSL 10 cm, 70g schwer) kann blinzeln, die Stirn runzeln und Grimassen schneiden. Augenbrauen und Kopfhaare bilden sich. Mittels Ultraschall kann möglicherweise schon das Geschlecht festgestellt werden. 18 Das Kind weist bereits eine SSL von 14 cm auf und wiegt etwa 200g. Viele Schwangere können um diese Zeit herum erstmals die Bewegungen ihres Kindes spüren. 20 Der Fetus (SSL 16,5 cm, 250g schwer) trinkt kleine Schlückchen Fruchtwasser. Die Nieren produzieren bereits Urin, der ins Fruchtwasser abgegeben wird. Da die Haut noch nicht ihre Funktion als Barriere gegen diverse Krankheitskeime entwickelt hat, hat sich ein gelblich-weißer, fetthaltiger Bezug, die so genannte Frucht- oder Käseschmiere, zum Schutz auf der Haut gebildet. 28 Das Kind, das nun eine Körperlänge von etwa 37cm und eine Masse von rund 1 kg aufweist, reagiert bereits auf Geräusche und durch Drehung des Kopfes auf helles Licht, das durchscheint. Die Fettschicht beginnt sich auszubilden. 35 Der Fetus misst etwa 46 cm und wiegt 2,5 kg. 40 Das Kind ist durchschnittlich 50 cm groß, durch die Ausbildung von Fettpölsterchen hat es sein Geburtsge- wicht von rund 3,5 kg erreicht. Spätestens jetzt drehen sich die meisten Kinder im Mutterleib in die richtige Geburtslage, mit dem Kopf zum Beckenausgang. 72 Die Entwicklung des Kindes im Mutterleib 1 cm Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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