Zeitbilder 4, Begleitband für Lehrerinnen und Lehrer

78 STUNDENBILD Von Rassismus, Völkermord und Erinnerungskulturen (Schulbuch Seite 32 und 33) Arbeitsauftrag 1 : In Kleingruppen wird die Bildanalyse der Fotografie nach folgenden Aspekten durchgeführt und anschließend im Plenum verglichen. Beschreibe die Szene auf dieser Doppelseite. Welche beiden Personengruppen können identifiziert werden? Beschreibe die Körperhaltung, die Kleidung und den Gesichtsausdruck der beiden unterschiedlichen Gruppen. Welche Aussage, welchen Zweck vermittelt das Foto? Was sagt es aus? Aus welcher Zeit könnten die Szenen stammen? Wie wirkt das Bild? Welche Botschaften oder Aussagen vermittelt es? Hat der Fotograf Ereignisse bzw. Personen herausgehoben bzw. zurückgesetzt? Kann man eventuell erkennen, unter welchen Umständen die Aufnahme entstand? Handelt es sich um einen Schnappschuss? Wirkt das Foto arrangiert? Handelt es sich um eine private Aufnahme oder um eine professionelle Studioaufnahme? Welcher Moment des Geschehens wurde festgehalten? Aus welcher Perspektive wurde fotografiert? Warum und zu welchem Zweck wurde das Foto veröffentlicht? Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, das Foto auf Seite 47 zu beschreiben, ohne dieses bereits zu deuten. Arbeitsauftrag 2: In Kleingruppen soll zur Räumung des Warschauer Ghettos recherchiert werden, die Ergebnisse werden im Plenum zusammengefasst. Am 22. Juli 1942 begann die Schutzstaffel (SS) in Warschau mit der Umsetzung der so genannten „Endlösung der Judenfrage“. Täglich wurden mehrere tausend Ghetto-Bewohnerinnen und -Bewohner in Vernichtungslager deportiert, der Großteil von ihnen nach Treblinka. Nach der Deportationswelle im Sommer 1942 bestand das Warschauer Ghetto in seiner ursprünglichen Form nicht mehr. Das als „Restghetto“ bezeichnete Gebiet war nicht mehr zusammenhängend, und viele Familienmitglieder wurden voneinander abgeschnitten. Alle im Warschauer Ghetto verbliebenen Bewohnerinnen und Bewohner waren Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, da die Bestätigung über eine Arbeitsstelle vorerst die Rettung vor Deportationen bedeutete. Anfang 1943 waren noch 35.000 bis 40.000 Jüdinnen und Juden im Warschauer Ghetto gemeldet, dazu kamen bis zu 30.000 illegale und versteckte Bewohnerinnen und Bewohner. Im April 1943 kam schließlich der Befehl zur endgültigen Auflösung des Warschauer Ghettos. Arbeitsauftrag 3: Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Kopie des unten angeführten Zeitungsartikels, der sich mit der Person von Josef Blösche beschäftigt, des Soldaten, der auf den Buben rechts im Vordergrund zielt. Der Artikel wird zusammengefasst und erörtert. Wie Heinz Galinski mithalf, einen NS-Verbrecher in der DDR aufzuspüren Am 9. Dezember 1965 erhielt Heinz Galinski, damals Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde West-Berlin, von einem Journalisten der Illustrierten Quick den Hinweis, „dass in der Deutschen Demokratischen Republik sich ein ehemaliger SS-Oberscharführer verborgen hält, der nachweislich 16 jüdische Bürger im Warschauer Ghetto umgebracht“ habe. Der Informant lieferte die Adresse und zwei Fotos des Beschuldigten. Galinski leitete die Unterlagen an Heinz Schenk weiter, den Gemeindevorsitzenden im Ostteil der Stadt. Über das Staatssekretariat für Kirchenfragen landeten die Angaben in den Akten der Stasi. Dort schlummerten sie vier Monate lang – bis auch die bundesdeutsche Justiz auf den Mörder aus dem Warschauer Ghetto aufmerksam wurde. Der Leitende Oberstaatsanwalt beim Landgericht Hamburg forderte im April 1966 vom Generalstaatsanwalt in Ost-Berlin die Auslieferung von Josef Blösche aus dem thüringischen Urbach. Er sei „dringend verdächtig, in einer großen Zahl von Fällen eigenhändig, aus Willkür und ohne einen Befehl und eine Veranlassung jüdische Menschen im Warschauer Ghetto erschossen zu haben“. Bei ihren Ermittlungen gegen dessen ehemaligen Vorgesetzten, den Kommandeur der Sicherheitspolizei in Warschau, Ludwig Hahn, waren die Hamburger Ermittler auf Blösche gestoßen. Zahlreiche Überlebende des Warschauer Ghettos identifizierten ihn als Mörder. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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