Zeitbilder 4, Begleitband für Lehrerinnen und Lehrer

75 Seite 58 – Nationalratswahl in Österreich Arbeitsauftrag 1: Lieber Johannes! Heuer findet bei uns in Österreich die nächste Nationalratswahl statt. Meine Eltern werden mich mit ins Wahllokal nehmen, damit wir alle unsere Stimme abgeben können. Bei uns in Österreich dürfen ja nur Männer und Frauen wählen, die schon über 16 Jahre alt sind. Wenn ich älter bin, möchte ich auch für eine Partei kandidieren, im Moment sind ja fünf Parteien im Parlament vertreten, die SPÖ, die ÖVP, die FPÖ, die NEOS und die Liste Jetzt. Bei der nächsten Nationalratswahl treten einige Parteien an, darunter die SPÖ (= Sozialdemokratische Partei Österreichs), die ÖVP (= Österreichische Volkspartei), die FPÖ (= Freiheitliche Partei Österreich), die KPÖ (= Kommunistische Partei Österreich), die Grünen und die NEOS. Der Präsident wird nach der Wahl die stimmenstärkste Partei mit der Regierungsbildung beauftragen. Die Regierung wird dann fünf Jahre im Amt bleiben und vom Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin geleitet werden. Ich werde dir erzählen, wie die Wahl ausgegangen ist. Vielleicht gelingt es ja Brigitte Bierlein Bundeskanzlerin zu bleiben? Machs gut, liebe Grüße aus Wien sendet dir dein Freund Franz Lügerl Seite 59 – Ich rede mit Arbeitsauftrag 1, 2 und 3: Volksabstimmung : Wenn das Parlament ein Gesetz nicht selbst beschließen möchte, kann der Nationalrat eine Volksabstimmung ansetzen. Dabei können Wählerinnen und Wähler direkt abstimmen, ob dieses Gesetz beschlossen werden soll oder nicht. Das Ergebnis einer Volksabstimmung ist für das Parlament bindend. Das heißt, das Parlament muss je nach Entscheidung der Wählerinnen und Wähler das betreffende Gesetz umsetzen oder ablehnen. Volksbegehren : Mit einem Volksbegehren kann eine Anzahl von Wählerinnen und Wählern erreichen, dass ihr Anliegen behandelt wird. Unterschreiben mehr als 100.000 Menschen in Österreich ein BundesVolksbegehren, muss sich der Nationalrat mit diesem Anliegen befassen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Umsetzung der Anliegen des Volksbegehrens. Die jeweiligen politischen Organe können dies frei entscheiden. Mit einem Volksbegehren kann allerdings auf jeden Fall erreicht werden, dass ein Thema öffentlich bekannt wird und dass darüber diskutiert wird. Volksbefragung : Bei einer Volksbefragung werden Wählerinnen und Wähler über ihre Meinung zu einem bestimmten Thema befragt. Gegenstand einer Volksbefragung muss eine Angelegenheit sein, die in ganz Österreich grundsätzlich bedeutungsvoll ist. Es wird eine mit JA oder NEIN zu beantwortende Frage gestellt, oder aber es werden zwei alternative Lösungsvorschläge zur Auswahl gestellt. Das Ergebnis einer Volksbefragung ist nicht bindend. Bürgerinitiative : Bei einer Bürgerinitiative schließen sich mehrere Personen zusammen, um bestimmte Ziele durchzusetzen oder zu verhindern. Sie verleihen so ihrem Anliegen Nachdruck und verschaffen sich mehr Gehör. Beispielsweise bilden sich Bürgerinitiativen zur Verhinderung von Bauvorhaben. Bürgerinitiativen haben keinen Anspruch auf Durchsetzung. Petition: In einer Demokratie haben alle das Recht, ein Gesuch, eine Beschwerde oder eine schriftliche Bitte an das Parlament oder an die Bundespräsidentin bzw. den Bundespräsidenten zu schicken. Die Empfängerin bzw. der Empfänger einer solchen Petition ist verpflichtet, den Brief anzunehmen und zu beantworten. Allerdings ist sie bzw. er nicht verpflichtet, die Bitten der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen oder den Beschwerden Recht zu geben. Arbeitsauftrag 4: individuelle Lösungen Arbeitsauftrag 5: individuelle Lösungen Nur zu Prüfzwecken – Eigentum es Verlags öbv

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