32 Informationen zu den Seiten 68 und 69: Zum Inhalt: Während des Zusammenbruchs des NS-Staates am Ende des Zweiten Weltkriegs trafen Vertreter der ehemaligen Christlichsozialen, nunmehr Österreichische Volkspartei, der Sozialdemokraten und der Kommunistischen Partei Österreichs in Wien zusammen und proklamierten am 27. April 1945 die Unabhängigkeit von Deutschland und die Wiedererrichtung der Republik Österreich. Am gleichen Tag konstituierte sich die Provisorische Staatsregierung unter Karl Renner. Der Alliierte Rat erkannte die Regierung Renner am 20. Oktober 1945 an. Die Regierung beschloss die Rückkehr zur Bundesverfassung, wie sie am 5. März 1933 bestanden hatte. Am 12. Oktober 1945 wurde die Vorläufige Verfassung nach den so genannten Länderkonferenzen mit den Vertretern der Bundesländer geändert, um diese stärker einzubinden. Am 19. Oktober 1945 beschloss die Provisorische Staatsregierung das Verfassungsgesetz über die erste Wahl des Nationalrates, der Landtage und des Gemeinderates der Stadt Wien in der befreiten Republik Österreich. Ehemalige Mitglieder der NSDAP, der SS und der SA waren von diesen Wahlen ausgeschlossen. Die Wahlen fanden am 25. November 1945 statt. Die erste Sitzung des Nationalrates fand am 19. Dezember 1945 statt. Am 20. Dezember 1945 wählte die Bundesversammlung den bisherigen Staatskanzler Karl Renner zum Bundespräsidenten. Er bestellte am gleichen Tag die Bundesregierung Figl und amtierte bis zu seinem Tod am 31. Dezember 1950. Hinweise zu Methodik/Didaktik: Die Demokratiewebstatt (https://www.demokratiewebstatt.at/) bietet kinder- und jugendgerechte Inputs zu diesem Thema an. Informationen zu den Seiten 70 und 71: Zum Inhalt: Rechtsextremisten sind Gegner des demokratischen Verfassungsstaats. Sie haben ein autoritäres Staatsverständnis (Verherrlichung des „Führertums“), das individuelle Freiheits- und Gleichheitsrechte zugunsten der „Volksgemeinschaft“ zurückstellt. Sie überbewerten die ethnische Zugehörigkeit und leiten aus der Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Nation den Wert eines Menschen ab (Neo-Rassismus oder Ethnopluralismus). Menschen anderer Abstammung werden negativ bewertet und sind in ihren Augen eine Bedrohung für die Reinheit der Volksgemeinschaft. Sie sind Antisemiten, verherrlichen den Nationalsozialismus, leugnen oder verharmlosen NS-Verbrechen und hängen Verschwörungstheorien an. Außerdem sind sie bereit, Gewalt einzusetzen, um ihre Ziele durchzusetzen. Gewalt ist für sie Ausdruck von Stärke – und wer stark ist, hat recht. Allerdings muss man unterscheiden zwischen rechtsextremen Einstellungen und rechtsextremem Verhalten. Nicht jeder, der rechtsextreme Einstellungen hat, muss auch durch rechtsextremes Verhalten oder Gewalt auffallen. Hinweise zu Methodik/Didaktik: Jugendliche sprechen zu Rechtsextremismus – zu sehen unter https:// www.youtube.com/watch?v=ZZP1kyenw8w. Informationen zu Seite 72: Zum Inhalt: Die Kapitel „Auf einen Blick“ finden sich am Ende jedes Kapitels und sollen eine Zusammenfassung und Wiederholung der Inhalte des vorangegangenen Kapitels bieten. Hinweise zu Methodik/Didaktik: Im Arbeitsheft finden sich einige Beispiele zu den erarbeiteten Themen (S. 25–32). Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv
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