Zeitbilder 4, Begleitband für Lehrerinnen und Lehrer

25 Informationen zu den Seiten 40 und 41: Zum Inhalt: www.erinnern.at bietet die Ausstellung: „darüber sprechen“ an. Sie steht sowohl als Wanderausstellung als auch als Download zur Verfügung und beinhaltet die Erinnerung von 14 Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die als Kinder und Jugendliche die Zeit des Nationalsozialismus erlebten. Sie berichten, wie Schulfreunde und -freundinnen mit ihnen umgingen, wie die Nachbarn zu Feinden wurden, der Staat zum Mörder, wie sie überleben konnten und wie es ihren Familien erging. Zitate aus diesen Erinnerungen und historisches Bildmaterial führen zu kurzen Videosequenzen, die mit Smartphone, Tablet oder Computer über QR-Link oder den Internet-Link aufgerufen werden können. Die Erinnerungen werden auf der Rückseite jeder Tafel in den historischen Kontext gestellt. Hinweise zu Methodik/Didaktik: Die gesamte Ausstellung steht zum Download zur Verfügung und umfasst alle 14 Ausstellungstafeln, eine Handreichung zur Ausstellung mit didaktische Anregungen, Informationsblätter, Bilddokumentationen und Zitaten (http://www.erinnern.at/bundeslaender/oesterreich/ lernmaterial-unterricht/ausstellung-darueber-sprechen). Informationen zu den Seiten 42 und 43: Zum Inhalt: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Verbotsgesetz in Österreich eingeführt. Alles, was unter Wiederbetätigung im Sinne des Nationalsozialismus fällt, soll damit verhindert werden. Wiederbetätigung kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. So sind verboten: Die Neubildung der NSDAP und ihrer Wehrverbände, die Wiederbetätigung für die NSDAP oder ihrer Ziele, die Verbreitung nationalsozialistischer Ideen in Druckwerken, anderen Medien oder sozialen Netzwerken, die Leugnung des Holocaust, das Tragen von nationalsozialistischen Emblemen, Symbolen und Kennzeichen, von Fahnen, Abzeichen, Uniformstücken, das Verbreiten von Parolen und das Zeigen und Aussprechen von Grußformen, die der nationalsozialistischen Diktion zuzuordnen sind. Hinweise zu Methodik/Didaktik: Der Gegenwartsbezug kann mit der Bearbeitung der Thematik der Neonazis hergestellt werden. Informationen zu den Seiten 44 und 45: Zum Inhalt: Als Genozid wird Völkermord bezeichnet. Völkermord ist Teil der Menschheitsgeschichte. Zwischen 1900 und 1987 wurden an die 170 Millionen Zivilistinnen und Zivilisten durch Regierungsorganisationen ermordet. Am 9. Dezember 1948 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen die VölkermordKonvention, die die Verhütung und Bestrafung von Völkermorden sicherstellen sollte. So besagt Artikel II der Konvention, dass als Völkermord verstanden wird, wenn die Absicht besteht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Verboten ist die Tötung von Mitgliedern der Gruppe, die Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe, die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, die Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind sowie die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe. Hinweise zu Methodik/Didaktik: Die im Schulbuch thematisierten Genozide können in Gruppen erarbeitet und geographisch verortet werden. Informationen zu Seite 46: Zum Inhalt: Die Kapitel „Auf einen Blick“ finden sich am Ende jedes Kapitels und sollen eine Zusammenfassung und Wiederholung der Inhalte des vorangegangenen Kapitels bieten. Nur zu Prüfzwecken – Eigentum des Verlags öbv

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