Zeitbilder 4, Begleitband für Lehrerinnen und Lehrer

21 der Ermordeten gezwungen wurden, im August 1943 einen Teil des Lagerpersonals, übernahmen die Kontrolle über das Waffenlager und steckten die Gaskammern und Baracken des Lagers in Brand. In Sobibor rebellierten die Gefangenen, einigen von ihnen gelang die Flucht. Auch in Auschwitz-Birkenau gab es Widerstand, Sabotageakte und Fluchtversuche. Im Oktober 1944 organisierten Häftlinge des Sonderkommandos einen Aufstand, bei dem es ihnen gelang, ein Krematorium mit Sprengsätzen zu zerstören. Hinweise zu Methodik/Didaktik: Unter dem Link https://www.sofatutor.com/geschichte/videos/juedischerwiderstandkann ein Kurzfilm zum jüdischen Widerstand angesehen werden. Auch Informationsmaterial für Lehrerinnen und Lehrer ist zu finden. Informationen zu den Seiten 22 bis 25: Zum Inhalt: Auch Kinder und Jugendliche sollten den Interessen der Partei dienen, sie galten als Hoffnungsträgerinnen und -träger der NS-Propaganda. Entscheidende Veränderungen gab es im Schulsystem, das dem Individuum möglichst wenig Raum zur freien Entfaltung lassen sollte. Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass das Schulsystem den neuen Machthabern und deren Ideologie keinen nennenswerten Widerstand entgegensetzt. Überwachung und harte Disziplinierung traten anstelle von Solidarität mit anderen, die nicht dem NS-Idealbild entsprachen. Unbedingter Gehorsam wurde gefordert, Widerspruch bestraft, gegebene Befehle mussten bedenkenlos ausgeführt werden. Die Hitlerjugend trat uniformiert auf und war militärisch organisiert. Das Deutsche Jungvolk (DJ) erfasste die 10- bis 14-jährigen Jungen, die eigentliche HJ die 14- bis 18-jährigen Jungen. In gleicher Weise waren die zur HJ gehörenden Mädchenverbände in Jungmädelbund (JM) und Bund Deutscher Mädel (BDM) gegliedert. Hinzu kam 1938 das BDM-Werk „Glaube und Schönheit“ für die 17- bis 21-jährigen Frauen, die auf ihre Rolle als Hausfrau und Mutter vorbereitet wurden. An Vorabenden des Geburtstags des „Führers“ Adolf Hitler sowie auf Reichsparteitagen wurden die in das Deutsche Jungvolk und den Jungmädelbund eintretenden „Pimpfe“ und „Jungmädel“ ebenso feierlich verpflichtet wie die in die HJ und den BDM überführten 14-jährigen Jungen und Mädchen. Jene über-18-jährigen HJ-Mitglieder, die sich zum Eintritt in die NSDAP entschlossen hatten, wurden feierlich in die Partei aufgenommen und öffentlich vereidigt. Hinweise zu Methodik/Didaktik: Ron Jones, der amerikanische Lehrer, der das Experiment „Die Welle“ 1967 an einer Schule in den USA durchführte, war 2008 zu Gast im österreichischen Parlament und meinte, dass „ der Versuch der Welle überall auf der Welt wieder passieren könnte: an jeder Schule, in jeder Kirche oder jedem Tempel, in jedem Heim und an jedem Arbeitsplatz. In Wien oder in New York. Denn Befehle und Kontrolle sind effizient und werden von Angst getrieben. Möglich seien autokratische und autoritäre Systeme, weil Menschen dazugehören wollen. Und weil wir besser sein wollen als unsere Nachbarn. “ Informationen zu den Seiten 26 und 27: Zum Inhalt: Politische Gegnerinnen und Gegner (Klassenfeinde) und Kriegsgefangene wurden von der Sowjetunion zu Aufenthalten in Arbeitslagern, Straflagern, Gefängnissen und Verbannungsorten verurteilt. Die Lebens- und Arbeitsbedingungen werden in der Literatur als unmenschlich bezeichnet. Bereits unter der Zarenherrschaft wurden Gefangene nach Sibirien verbannt und in Straflagern untergebracht. Die Sowjetunion unter Lenin und Stalin richtete ebensolche Lager ein, die der Bestrafung, Besserung und Umerziehung dienen sollten. Die Haftdauer unter Stalin betrug meist fünf, zehn, 15 Jahre, das heißt, das Strafmaß war meist durch fünf teilbar. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden unter anderem deutsche Kriegsgefangene zur Zwangsarbeit nach Sibirien transportiert. Als Kolchose wurde die sozialistische Kollektivwirtschaft im Sinne eines landwirtschaftlichen Großbetriebs, der durch Kollektivierung ehemals bäuerlicher Privatbetriebe in der Sowjetunion und den anderen Staaten des „Ostblocks“ entstanden ist, bezeichnet. Eine Kolchose konnte die landwirtschaftliche Nutzfläche und die Betriebseinrichtungen eines oder mehrerer Dörfer umfassen, deren Bewirtschaftung in genossenschaftlicher Form auf Großblockfluren bzw. in großräumig betriebener Viehzucht erfolgte. Die Kolchose-Bauern durften Gartenland und wenige Stücke Vieh privat nutzen. Nach dem Ende des Nur z Prüfzwecken – Eig ntum des Verlags öbv

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